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Ist die Waschma­schine des Mieters eine Lärmbelästigung?

Wann darf man in einer Mietwohnung seine Waschma­schine oder den Wäschetrockner nutzen? Grundsätzlich: Mieter haben ein Recht darauf, eine Waschma­schine in ihren eigenen vier Wänden zu nutzen. Und das selbst dann, wenn ein gemeinsamer Waschraum existiert und im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Mieter diesen zu nutzen haben. Das entschied beispielsweise das Amtsgericht Köln. Der Begründung der Entscheidung zufolge gehöre das Aufstellen einer Waschma­schine „grundsätzlich zum zulässigen Mietge­brauch und könne nicht per Mietvertrag verboten werden“.

Ähnlich entschied das Landgericht Freiburg. Waschma­schinen gehörten „ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“. Demnach müssten Nachbarn die entste­henden Geräusche durch die Nutzung ertragen.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Einzel­heiten in diesem Podcast.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Einzel­heiten in diesem Podcast.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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