Wann darf man in einer Mietwohnung seine Waschmaschine oder den Wäschetrockner nutzen? Grundsätzlich: Mieter haben ein Recht darauf, eine Waschmaschine in ihren eigenen vier Wänden zu nutzen. Und das selbst dann, wenn ein gemeinsamer Waschraum existiert und im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Mieter diesen zu nutzen haben. Das entschied beispielsweise das Amtsgericht Köln. Der Begründung der Entscheidung zufolge gehöre das Aufstellen einer Waschmaschine „grundsätzlich zum
zulässigen Mietgebrauch und könne nicht per Mietvertrag verboten werden“.
Ähnlich entschied das Landgericht Freiburg. Waschmaschinen gehörten „ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“. Demnach müssten Nachbarn die entstehenden Geräusche durch die Nutzung ertragen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Einzelheiten in diesem Podcast.