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Impressum und Urheberrecht: Was gilt für private Blogger?
Besteht Impressumspflicht nur bei Blogs, mit denen Geld verdient wird?
Das ist der Klassiker der rechtlichen Unsicherheiten unter Bloggern, von der Berliner Tech-Bloggerin bis zum schwäbischen Rezeptsammler. Vielfach ist zu lesen oder zu hören, dass die Geschäftsmäßigkeit entschiede: Verdient der Blogger mit seiner Seite Geld, brauche er ein Impressum, andererseits nicht.
Das stimmt so nicht, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Bei den meisten Blogs ist davon auszugehen, dass der Blogger ein Impressum anlegen muss. Das gelte in jedem Fall für finanzierte Angebote. Bei allen Blogs, auf denen Werbung veröffentlicht wird, müsse ein Impressum angelegt werden. Auf die Höhe der Werbeeinkünfte komme es dabei nicht an.
Im Grunde kommen nur Familien-Blogs ohne Impressum aus. Gehe es nur Fotos und Berichte über Familienfeiern, die sich auch nur an die Familienmitglieder richteten, werde man von einer Impressumspflicht absehen können.
Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impressumspflicht. Das ergibt sich aus § 55 Rundfunkstaatsvertrag.
Ausführliches dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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