Impressum und Urheberrecht: Was gilt für private Blogger?

Mode, Kulina­risches, Literatur – immer mehr Menschen schreiben auf einem Blog über ihre Erfahrungen, Meinungen und Ideen zu allen möglichen Themen. Impres­sums­pflicht, Urheber- und Persön­lich­keits­rechte sind Dinge, mit denen sich viele Hobby-Blogger nicht befassen – schließlich ist das Blog ja privat. Vorsicht: Viele verhalten sich rechts­widrig, ohne es zu wissen.

Besteht Impres­sums­pflicht nur bei Blogs, mit denen Geld verdient wird?

Das ist der Klassiker der rechtlichen Unsicher­heiten unter Bloggern, von der Berliner Tech-Bloggerin bis zum schwäbischen Rezept­sammler. Vielfach ist zu lesen oder zu hören, dass die Geschäfts­mä­ßigkeit entschiede: Verdient der Blogger mit seiner Seite Geld, brauche er ein Impressum, andererseits nicht.

Das stimmt so nicht, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft. Bei den meisten Blogs ist davon auszugehen, dass der Blogger ein Impressum anlegen muss. Das gelte in jedem Fall für finanzierte Angebote. Bei allen Blogs, auf denen Werbung veröffentlicht wird, müsse ein Impressum angelegt werden. Auf die Höhe der Werbeein­künfte komme es dabei nicht an.

Im Grunde kommen nur Familien-Blogs ohne Impressum aus. Gehe es nur Fotos und Berichte über Famili­en­feiern, die sich auch nur an die Famili­en­mit­glieder richteten, werde man von einer Impres­sums­pflicht absehen können.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journa­listisch-redaktio­nellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impres­sums­pflicht. Das ergibt sich aus § 55 Rundfunk­staats­vertrag.

Ausführ­liches dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

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