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Gesundheitskosten ab bestimmter Höhe steuerlich absetzbar
„Die genannte zumutbare Belastung errechnet sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Ob und wie viele Kinder der Steuerpflichtige habe, spiele ebenfalls eine Rolle.
Wichtig: Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe, die sich ergibt, wenn von den Einkünften die gesetzlichen Abzüge wie zum Beispiel der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorgenommen wurden. Abzugsfähig sind Ausgaben für Arznei-, Hilfs- und Heilmittel. Als Arznei- und Heilmittel zählen natürlich Medikamente, auch solche, die nicht verschreibungspflichtig sind. Zudem fallen Heilkuren, Physiotherapie und seit einiger Zeit auch Psychotherapie darunter. Als Hilfsmittel gelten unter anderem: Rollstühle, Krücken, Rollatoren, Brillen, Hörgeräte, Gehstöcke, Zahnimplantate und Zahnprothesen.
Auch Naturheilverfahren können medizinisch notwendig sein – die Kosten dafür sind dann ebenfalls abzugsfähig. Das sind unter anderem homöopathische und osteopathische Behandlungen sowie andere Behandlungen von einem Heilpraktiker. Auch Fahrtkosten zu Arztterminen sind absetzbar. Das ist vor allem dann relevant, wenn zum Beispiel ältere Menschen mit dem Taxi zum Arzt fahren müssen. Es können auch Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen abgesetzt werden, die in einem größeren Kontext mit der Krankheit in Verbindung stehen, zum Beispiel der behindertengerechte Umbau einer Wohnung.
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