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Führerschein auf Probe
Drei zentrale Regeln gelten in der Probezeit: Sie läuft zwei Jahre lang - vorausgesetzt, man begeht in dieser Zeit keine gröberen Verkehrsverstöße. Es gelten strengere Regeln im Vergleich zu Autofahrern nach bestandener Probezeit und in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze beim Alkoholkonsum.
Wie sooft hängen die möglichen Strafen von der Art des Vergehens ab. ln der Regel gelten als schwerwiegende Vergehen Verstöße, die ein Bußgeld von mehr als 60 Euro nach sich ziehen und bei denen die Tat als Straftat gilt. Alle Vergehen, die darunter liegen, werden in der Probezeit nicht anders behandelt als nach dieser. Falschparken an Sperrflächen beispielsweise wird bestraft, wie auch nach der Probezeit: mit 25 Euro.
Begeht man nun aber ein Vergehen, für das es nach dem Bußgeldkatalog mindestens einen Punkt in Flensburg gibt, wirkt sich dies unter Umständen direkt auf den Führerschein aus. Dabei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden.
Verstöße der Gruppe A: schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Wer eine dieser Handlungen begeht, spürt immer führerscheinrechtliche Konsequenzen.
Ein Beispiel: Wird ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt, muss er zwar eine Strafe zahlen und bekommt in Flensburg einen Punkt. Doch erst bei mehr als 41 km/h droht ein Fahrverbot.
Wer aber in der Probezeit 21 km/h zu schnell fährt, muss mit der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen und zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Verstöße der Gruppe B: weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Zu dieser Gruppe gehören der Handyverstoß, das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder auch die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen.
Wer solch eine Zuwiderhandlung begeht, muss zumindest keine Auswirkungen auf seinen Führerschein fürchten - zumindest nicht beim ersten Vergehen. Doch lautet die Gleichung hier: B B = A. Wer also zweimal Zuwiderhandlung dieser Gruppe begeht, muss ebenfalls mit Auswirkungen auf dem Führerschein rechnen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert im Podcast die Einzelheiten.
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