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Einbindung von Facebooks Gefällt mir-Button auf Webseite verboten

Konkret geht es um ein Plugin, das neben dem Like-Button noch die Facebook-Fanzahl sowie die Profil­bilder einzelner Fans anzeigt. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass dieses Plugin nicht nur wettbe­werbs­widrig ist, sondern auch geltendem Datenschutzrecht widerspreche, da Daten über das Surfver­halten des Nutzers an Facebook weiter­gegeben werden, beispielsweise die IP-Adresse. Demnach müsse die Zustimmung des Nutzers zur Weitergabe der Daten eingeholt werden. Das aber tat das vor Gericht unterlegene große Modeun­ter­nehmen nicht. Die Verbrau­cher­zentrale NRW hatte dagegen geklagt.

„Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechts­kräftig, nichts­des­totrotz sollten Unternehmen, die ein solches Plugin nutzen, präventiv handeln“, rät Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft. Denn sobald die Entscheidung bestätigt sei, könnten Unternehmen dafür abgemahnt werden.

Viele Webseiten nutzen anstelle des recht umfang­reichen Plugins den einfachen Facebook-Like-Button. Doch auch dieser könnte durch die Entscheidung rechtlich proble­matisch sein: „Das Gericht argumentiert, dass die Übermittlung von personen­be­zogenen Daten der Nutzer zu Werbezwecken ohne Vorabhinweis rechts­widrig ist. Und das ist beim einfachen Like-Button oft auch der Fall“, so Rechts­anwalt Walentowski.

Ausführlich dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft.

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