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Ehrver­letzende Tweets: Twitter muss auch kerngleiche Äußerungen entfernen

Auch in sozialen Medien gilt das Persönlichkeitsrecht. Ehrver­letzende und herabwürdigende Tweets sind verboten. Betroffene können von Twitter verlangen, dass nicht nur falsche oder ehrver­letzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald die Plattform von der konkreten Persönlichkeits­rechts­ver­letzung Kenntnis erlangt. Die Prüfpflicht bezieht sich also auf den konkreten Sachverhalt, nicht aber auch den einzelnen Tweet, so das Landgericht Frankfurt.

Rechts­anwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft.

Themen
Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung Kranken­ver­si­cherung Kurier Pflege­ver­si­cherung Renten­ver­si­cherung Schein­selbst­stän­digkeit Selbst­stän­digkeit Versicherung
Rechts­gebiete
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