Diebstahl im Freibad - meist bleiben Badegäste auf den Kosten sitzen

Im Sommer treibt es viele Menschen in Freibäder oder an Badeseen – und mit ihnen auch Mitmenschen, die es nicht ganz so ehrlich meinen. Wertsachen werden dort mitunter geklaut. Versiche­rungen und Betreiber kommen für den Schaden allerdings selten auf, berichtet die Deutsche Anwalt­auskunft.

Die Hausrat­ver­si­cherung springt nur dann für einen Diebstahl im Freibad ein, wenn es sich um einen "schweren Diebstahl" handelt. "Schwer ist ein Diebstahl dann, wenn das Smartphone, Portemonnaie oder der Schlüssel aus einem abgeschlossenen Raum oder einem Schließfach gestohlen werden", erklärt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft.

Gleiches kann bei einem räuberischen Diebstahl der Fall sein. Wenn man zum Beispiel auf einer Wiese im Freibad liegt und man sein Handy unter Androhung oder Anwendung von Gewalt abgibt.

"Theoretisch gibt es aber eine Chance der Haftbar­machung eines Frei- oder Seebad­be­treibers", so Walentowski. Eine sogenannte Ersatz­haftung des Seetreibers könne vor allen dann eintreten, wenn es in dem betref­fenden Schwimm- oder Freibad häufiger zu Diebstählen komme und dagegen nichts unternommen worden sei.

Allerdings sichern sich Betreiber meist durch entspre­chende Passagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen oder Aushängen in den Kabinen ab und schließen eine Haftung darin aus.

Weitere Einzel­heiten in diesem Podcast mit Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft.

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