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Spanische Datenschutzbehörde warnt - Paketzu­stellung an Nachbarn kann gegen DGSVO verstoßen

Diese Entscheidung könnte weitrei­chende Auswir­kungen auf Kunden und den Online­handel haben. Die spanische Datenschutzbehörde warnt: Kunden sollten sich bewusst sein, dass ihre ausdrückliche Einwil­ligung benötigt wird, bevor Pakete an Nachbarn geliefert werden dürfen. Die Datenex­perten auf der iberischen Halbinsel haben sich die Zustellung mal näher angeschaut und grundlegende Fragen der Balance zwischen Bequem­lichkeit in der Paketzu­stellung und Datenschutz­rechten analysiert. Die Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) hat festge­stellt, dass die Zustellung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwil­ligung des Empfängers ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundver­ordnung (DSGVO) darstellt. Rechts­anwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft dazu die Hinter­gründe.

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