Podcast
Darf man Vertragsverhandlungen heimlich aufzeichnen?
Verhandlungen etwa mit Vermietern, Arbeitgebern oder Verkäufern könnte man mitschneiden. Technisch zumindest ist das heutzutage kein Problem, denn das Smartphone haben fast alle immer griffbereit.
Doch was technisch möglich ist, ist deshalb rechtlich noch lange nicht erlaubt. Im Gegenteil. Man macht sich strafbar, wenn man die Verhandlungen, die man mit anderen führt, ohne deren Wissen aufzeichnet. Es handelt sich dabei um den Straftatbestand der ‚Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes‘. Der Gesetzgeber will die unbefangene Kommunikation zwischen Menschen schützen, sowie die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Gesprächspartner.
Nach § 201 des Strafgesetzbuches kann das heimliche Aufnehmen von Worten, die etwa unter Vertragspartnern fallen, mit hohen Strafen sanktioniert werden. Mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe können Menschen belegt werden, die dieses Delikt begehen.
Dass es sich bei heimlich angefertigten Aufzeichnungen um ein Delikt handelt, hat nicht nur Sanktionen zur Folge, sondern sie sind im Falle des Falles rechtlich auch nutzlos. Solche Aufnahmen stehen unter einem Beweisverwertungsverbot.
Einzelheiten von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft in diesem Podcast.
Podcast vom