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Darf man Shampoo-Fläschchen aus Hotelzimmern mitnehmen?
Hoteliers wollen ihren Gästen den Aufenthalt in ihrem Haus so schön wie möglich machen und sie verwöhnen. Deshalb statten sie die Hotelzimmer meist nicht nur etwa mit flauschigen Handtüchern aus, sondern auch mit duftenden Lotionen und Hausschuhen. Manchen Gästen gefallen die Toilettenartikel und Gegenstände aus den Zimmern so gut, dass sie einige davon mitnehmen. Mancher Gast betrachtet das als sein gutes Recht, mancher als Kavaliersdelikt. Doch juristisch harmlos ist solch ein Verhalten nicht.
Rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen, denn die Gegenstände gehören dem Hotel. Nimmt man sie mit, begeht man einen Diebstahl. Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass die Ausstattung der Zimmer in der Regel kein Teil der Buchung ist. Man kauft die Dinge in den Hotelzimmern also nicht, sondern erwirbt nur das Recht, sie vor Ort zu nutzen.
Diese Regeln gelten bei größeren Gegenständen des Hotelbetriebs, also etwa Handtüchern oder Bademäntel, aber auch kleinere Dinge dürfen Gäste nicht immer mitnehmen. Zwar sind Gebrauchsartikel wie abgepackte Kosmetika oder Hygieneartikel manchmal im Hotelpreis enthalten, aber eben nicht immer. Daher kann auch ihre Mitnahme ein Diebstahl sein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit weiteren Erläuterungen im Podcast.
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