Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Darf man Shampoo-Fläschchen aus Hotelzimmern mitnehmen?

Manche Hotelgäste nehmen aus ihren Zimmern gern kleine Andenken mit nach Hause, zum Beispiel Kosmetika, Pantoffeln oder Handtücher. Das ist erlaubt denken sie - doch stimmt diese Ansicht eigentlich?

Hoteliers wollen ihren Gästen den Aufenthalt in ihrem Haus so schön wie möglich machen und sie verwöhnen. Deshalb statten sie die Hotelzimmer meist nicht nur etwa mit flauschigen Handtüchern aus, sondern auch mit duftenden Lotionen und Hausschuhen. Manchen Gästen gefallen die Toilet­ten­artikel und Gegenstände aus den Zimmern so gut, dass sie einige davon mitnehmen. Mancher Gast betrachtet das als sein gutes Recht, mancher als Kavaliers­delikt. Doch juristisch harmlos ist solch ein Verhalten nicht.

Rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen, denn die Gegenstände gehören dem Hotel. Nimmt man sie mit, begeht man einen Diebstahl. Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass die Ausstattung der Zimmer in der Regel kein Teil der Buchung ist. Man kauft die Dinge in den Hotelzimmern also nicht, sondern erwirbt nur das Recht, sie vor Ort zu nutzen.

Diese Regeln gelten bei größeren Gegenständen des Hotelbe­triebs, also etwa Handtüchern oder Bademäntel, aber auch kleinere Dinge dürfen Gäste nicht immer mitnehmen. Zwar sind Gebrauchs­artikel wie abgepackte Kosmetika oder Hygiene­artikel manchmal im Hotelpreis enthalten, aber eben nicht immer. Daher kann auch ihre Mitnahme ein Diebstahl sein.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit weiteren Erläute­rungen im Podcast.

Rechts­gebiete
Straf- und Strafver­fah­rensrecht

Zurück