Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Darf der Vermieter das Zusammen­ziehen von Paaren verhindern?

Entscheidet sich ein Paar zusammen­zu­ziehen, bietet es sich manchmal an, dass der Freund in die Wohnung der Freundin zieht oder umgekehrt. Denn: Bei zwei Verliebten in zwei Wohnungen fallen kurz oder lang entscheidet man sich gegen die doppelte Miete.

Natürlich ist das gemeinsame Wohnen nicht nur rational begründet, auch romantische Motive spielen eine Rolle. Dieser Romantik kann aber schnell ein Ende gesetzt werden, wenn nämlich der Vermieter vom Zusammen­ziehen nichts wusste.

Der Mieter der betref­fenden Wohnung muss sich vor dem Zusammen­ziehen die Erlaubnis des Vermieters holen. Das hat vor vielen Jahren der Bundes­ge­richtshof entschieden. Mieter, die eine solche Erlaubnis nicht vorab einholen, können später Probleme bekommen - bis hin zur Kündigung der Wohnung.

Das ist zumindest dann der Fall, wenn keine enge familiäre Verbindung besteht. Holt man etwa seine Kinder, die Eltern oder den Ehepartner in eine Mietwohnung, kann wohl von der Erlaubnis des Vermieters abgesehen werden. Besser ist es aber auch hier, vorsorglich erst einmal nachzu­fragen.

Gänzlich verbieten oder verhindern kann der Vermieter den Zuzug des Partners nicht. Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft erklärt im Podcast, wie man vorgehen sollte.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

Zurück