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Chefs dürfen das Diensthandy ihrer Mitarbeiter nur mit Einver­ständnis orten

Der Chef ist Chef - und darf trotzdem nicht alles. Wenn das Diensthandy Teil der Verein­barung zwischen Arbeit­nehmer und Arbeitgeber ist, muss sich der Chef trotzdem mit Kontrollen zurück­halten. Dies ist Arbeit­gebern nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt.

Grundsätzlich darf kein Vorgesetzter seine Mitarbeiter ohne deren Kenntnis oder deren Einver­ständnis orten oder überwachen. Das Einver­ständnis muss dabei freiwillig erfolgen.

Unter bestimmten Auflagen ist eine Ortung der Mitarbeiter aber durchaus möglich: Der Arbeitgeber darf grundsätzlich alle Daten erheben und verwenden, die er benötigt, um das Arbeits­ver­hältnis durchzu­führen.

Denkbar sei dies beispielsweise bei der GPS-Ortung eines Logistik-Unternehmens, um die Routen zu takten.

Arbeitgeber sollten sich aber diesbe­züglich genau absichern. Hierbei empfiehlt sich eine zusätzliche Einwil­ligung des Arbeit­nehmers. Diese muss schriftlich erfolgen und unter Angabe der Zwecke, die mit der Datener­hebung verbunden sind. Dann ist eine Ortung erlaubt.

Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft mit Rechts­anwalt Swen Walentowski.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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