Podcast
„Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf“?
Die Plexiglas-Boxen mit Backwaren haben vielerorts die früher übliche Bäckereifiliale im Supermarkt ersetzt. Das Selbstbedienungsregal spart Personal und braucht wenig Platz. Hygienisch ist die Selbstbedienung jedoch nicht ganz unproblematisch. Wer möchte schon in ein Croissant beißen, das schon durch mehrere Hände gegangen ist? Die Supermärkte versuchen deshalb, Ware und Kunden möglichst lange getrennt zu halten: Sie stellen Zangen und Greifer bereit, mit denen Käufer die Ware aus dem Regal fischen sollen. Doch leider halten sich nicht alle Kunden an diese keimreduzierende Schutzmaßnahme.
Deshalb motivieren manche Supermärkte die Kundschaft zusätzlich mit einem kleinen Aufkleber auf den Backwaren-Boxen. Aufschrift: Berührung der Ware verpflichtet zum Kauf. Das klingt vernünftig, verbindlich und offiziell. Aber ist ein solcher Aufkleber wirklich rechtlich wirksam?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert im Podcast die Einzelheiten.
Podcast vom