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Podcast: Bemühungen zur Reform der Tötungsdelikte

Vom damaligen SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas war eine Kommission eingesetzt worden, die Vorschläge zur Reform der Tötungsdelikts-Normen zu unterbreiten sollte. Die Kommission hat einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der auch verschiedene Reformvorschläge enthielt, konnte sich aber auf keinen gemeinsamen einigen. Das Reformvorhaben ist in der Folgezeit gescheitert. Zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs im Parlament ist es nicht gekommen. Der Reformbedarf besteht aber fort und ist nach wie vor dringend.
Die aktuell gültigen Vorschriften stammen aus der NS-Zeit und sind von nationalsozialistischem Täter- und Gesinnungsstrafrecht geprägt. Sie führen, auch wegen der absolut angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord zu ungerechten Urteilen. Der Deutsche Anwaltverein schlägt daher ein Regelungsmodell vor, das zwischen Mord und Totschlag sachlich-rechtlich differenziert. Kern der Beurteilung soll der Grad der Verantwortung sein: Ist ein Täter oder eine Täterin nach rechtlichen Kriterien allein für die Tat verantwortlich, ist der Vorwurf des Mordes begründet. Sind hingegen auch entlastende Aspekte gegeben, liegt Totschlag vor. Ein Podcast mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Müssig, Bonn, Mitglied des Strafrechtsausschusses des DAV.
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