Podcast

Podcast: Bemühungen zur Reform der Tötungs­delikte

Vom damaligen SPD-Bundes­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas war eine Kommission eingesetzt worden, die Vorschläge zur Reform der Tötungs­delikts-Normen zu unterbreiten sollte. Die Kommission hat einen ausführ­lichen Bericht vorgelegt, der auch verschiedene Reform­vor­schläge enthielt, konnte sich aber auf keinen gemeinsamen einigen. Das Reform­vorhaben ist in der Folgezeit gescheitert. Zur Vorlage eines Gesetzes­entwurfs im Parlament ist es nicht gekommen. Der Reform­bedarf besteht aber fort und ist nach wie vor dringend.

Die aktuell gültigen Vorschriften stammen aus der NS-Zeit und sind von national­so­zia­lis­tischem Täter- und Gesinnungs­strafrecht geprägt. Sie führen, auch wegen der absolut angedrohten lebens­langen Freiheits­strafe bei Mord zu ungerechten Urteilen. Der Deutsche Anwalt­verein schlägt daher ein Regelungs­modell vor, das zwischen Mord und Totschlag sachlich-rechtlich differenziert. Kern der Beurteilung soll der Grad der Verant­wortung sein: Ist ein Täter oder eine Täterin nach rechtlichen Kriterien allein für die Tat verant­wortlich, ist der Vorwurf des Mordes begründet. Sind hingegen auch entlastende Aspekte gegeben, liegt Totschlag vor.  Ein Podcast mit Rechts­anwalt Prof. Dr. Bernd Müssig, Bonn, Mitglied des Strafrechts­aus­schusses des DAV.

Podcast vom

Zurück