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Befristete Verträge - Fußballer bald normale Arbeitnehmer?
Denn das Mainzer Arbeitsgericht entschied: Befristete Arbeitsverträge von Profifußballern unterliegen den gleichen Bedingungen wie von anderen Arbeitnehmern auch, zumindest im Falle von Heinz Müller. Der Torwart sah die Höchstbefristungsdauer überschritten, da er bereits von 2009 bis 2012 einen Dreijahresvertrag unterschrieben hatte. Er klagte gegen seinen aktuellen befristeten Vertrag und bekam Recht.
Die Argumentation stützt das Gericht auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten für einen befristeten Arbeitsvertrag: Entweder ist die Gesamtdauer auf maximal zwei Jahre angelegt oder es liegt ein Sachgrund dafür vor. Im vorliegenden Fall erkannten die Richter einen Sachgrund nicht.
Warum Fußballvereine das vor ein Problem stellen könnte, ergibt sich, wenn man diese Entscheidung zu Ende denkt. Meistens werden Fußballer mit befristeten Verträgen ausgestattet, die zwei Jahre überschreiten. Üblich sind Drei-, eher aber Vier- oder Fünfjahresverträge.
Sollte die Entscheidung durch die höheren Instanzen, also das Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht, bestätigt werden, könnte dies dazu führen, dass Bundesligavereine über kurz oder lang 40, 50 oder sogar 60 Fußballer im Kader finanzieren müssten. Warum? Sie müssten mit unbefristeten Verträgen ausgestattet werden, so ihre Anstellungszeit die zwei Jahre überschreiten.
Vereine vertraten bisher die Auffassung, dass sachliche Gründe bei Profifußballern vorliegen, wie etwa die erwähnte Personalplanung. Diese braucht es, damit befristete Verträge auch über die Zweijahresgrenze hinweg gültig sind.
Mehr Einzelheiten dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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