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Autofahrer müssen im Winter auf Blitzeis vorbereitet sein

Angenommen, es kommt doch zu einem Unfall wegen Glatteis, stellt sich wie bei jedem Unfall die Frage nach der Haftung. Ist das Kfz aufgrund des Glatteises ins Rutschen geraten oder hat der Autofahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, wird regelmäßig eine Mithaftung des Fahrers angenommen. Wenn ein Fahrzeug­führer bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, spricht ein Anscheins­beweis dafür, dass er entweder nicht mit den Straßen- und Witterungs­ver­hält­nissen angepasster Geschwin­digkeit gefahren ist oder aber aus Unacht­samkeit ein Fahrmanöver gestartet hat, dass den Witterungs­ver­hält­nissen nicht angemessen war.

Der Grund dafür ist, dass der Fahrer bei winter­lichem Wetter seine Fahrweise anpassen muss. Dazu ist notwendig, dass der Autofahrer jederzeit gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten können muss. Im Notfall muss man in Schritt­ge­schwin­digkeit fahren.

Gleiches gilt bei Blitzeis. Dem Sichtfahrgebot § 3 Abs.1 Straßen­ver­kehrs­ordnung zufolge muss jeder Autofahrer so fahren, dass er bei einem plötzlich aufkom­menden Hindernis oder ähnlichem – dazu zählt auch Blitzeis – anhalten oder ausweichen kann. Autofahrer müssen also theoretisch auf alles vorbereitet sein.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft dazu im Podcast.

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