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Autofahrer müssen im Winter auf Blitzeis vorbereitet sein

Angenommen, es kommt doch zu einem Unfall wegen Glatteis, stellt sich wie bei jedem Unfall die Frage nach der Haftung. Ist das Kfz aufgrund des Glatteises ins Rutschen geraten oder hat der Autofahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, wird regelmäßig eine Mithaftung des Fahrers angenommen. Wenn ein Fahrzeugführer bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass er entweder nicht mit den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder aber aus Unachtsamkeit ein Fahrmanöver gestartet hat, dass den Witterungsverhältnissen nicht angemessen war.
Der Grund dafür ist, dass der Fahrer bei winterlichem Wetter seine Fahrweise anpassen muss. Dazu ist notwendig, dass der Autofahrer jederzeit gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten können muss. Im Notfall muss man in Schrittgeschwindigkeit fahren.
Gleiches gilt bei Blitzeis. Dem Sichtfahrgebot § 3 Abs.1 Straßenverkehrsordnung zufolge muss jeder Autofahrer so fahren, dass er bei einem plötzlich aufkommenden Hindernis oder ähnlichem – dazu zählt auch Blitzeis – anhalten oder ausweichen kann. Autofahrer müssen also theoretisch auf alles vorbereitet sein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.
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