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Außerordentliche Kündigung nach häufigen Kurzzeiterkrankungen
Die Archivmitarbeiterin ist seit 1981 bei ihrem Arbeitgeber tätig. In den letzten Jahren erkrankte sie immer wieder, häufig wegen Problemen an der Schulter. 2011 fehlte sie über einen längeren Zeitraum, da sie an der Schulter operiert werden musste. Als ihr gekündigt wurde, hatte sie in den letzten drei Jahren im Schnitt 17,4 Wochen im Jahr gefehlt. Der Arbeitgeber hatte den Lohn für 14,7 Wochen jährlich weiterzahlen müssen. Er kündigte der Frau fristlos, da er davon ausging, dass die Frau weiter häufig in großem Umfang krank geschrieben würde.
Die Klage der Frau war erfolgreich. Die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt, so das Gericht. Der Arbeitgeber berücksichtige nicht, dass die Frau nach der Operation mehrere Monate ununterbrochen wieder habe arbeiten können. Auch übersehe er, dass einige Kurzerkrankungen typische Erkältungskrankheiten gewesen seien, die vollständig abgeklungen sind. Insgesamt fehle es daher an der zuverlässigen Prognose, dass die Frau weiterhin immer wieder krank werde. Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass häufige Kurzerkrankungen von 18,81 Wochen im Jahr eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigten. Also reichten 17,4 Wochen auch nicht aus.
Einzelheiten dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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