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Arbeit­nehmer verlangt Kündigung seines Vorgesetzten

Im Kern ging es darum: Beide Männer übernachteten auf einer Dienstreise notgedrungen in einem Zimmer – der Schlüssel für das zweite Zimmer war verloren gegangen. Dabei kam es zum Sex – einer behauptete freiwiligg, der andere fühlte sich missbraucht. Aufgrund der Anzeige des zweiten Mannes wurde der Vorgesetzte vom Amtsgericht Solingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheits­strafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dagegen legte er Rechts­mittel ein.

Das Arbeits­gericht erhob Beweis und hörte verschiedene Zeugen an. Danach wies es die Klage auf Entlassung des Vorgesetzten ab. Ein Mitarbeiter könne zwar nicht die Entlassung eines anderen Mitarbeiters verlangen. Er könne allerdings den  Arbeitgeber veranlassen zu prüfen, ob der andere entlassen werden müsse, weil eine Zusammen­arbeit nicht zumutbar sei.

Der Arbeitgeber führte aus, dass er den 25-jährigen Kläger in eine andere Halle versetzt habe. Das Gericht hielt es zwar für wahrscheinlich, dass es zu einem sexuellen Missbrauch gekommen sei. Es war jedoch nicht vollends überzeugt. Um vom Arbeitgeber die Entlassung des Vorgesetzten erfolgreich zu verlangen, müssten aber alle Zweifel beseitigt sein. Aufgrund der vorhandenen Zweifel hielt das Gericht eine Kündigung für rechts­widrig. Es reiche, dass der Arbeitgeber alles versucht habe, um eine unmittelbare Zusammen­arbeit der beiden zu vermeiden.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Einzel­heiten zu dem Urteil im Podcast.

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