Podcast

Allein­reisende Kinder – Eltern entscheiden

Ab wann Kinder mit welchem Verkehrs­mittel alleine reisen dürfen, ist rechtlich zwar kaum eingeschränkt. Zu beachten ist in diesem Zusammen allerdings § 8 des Jugend­schutz­ge­setzes. Darin geht es um den Aufenthalt von Minder­jährigen an sogenannten jugend­ge­fähr­denden Orten. Als ein solcher Ort kann auch ein Bahnhof oder ein Flughafen gelten – falls das reisende Kind nicht reif oder verant­wor­tungs­bewusst genug ist, sich dort alleine aufzuhalten.

Abgesehen davon sind der Reisefreiheit von Kindern und Jugend­lichen in erster Linie von der elterlichen Fürsor­ge­pflicht Grenzen gesetzt. Die Erziehungs­be­rech­tigten müssen entscheiden, ob sie es ihrem Kind zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren oder zu fliegen. Ein selbst­ständiges Kind kann auch alleine innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland reisen.

Relevanter noch als der Aufenthalt an Bahnhöfen und Flughäfen ist das jeweilige Verkehrs­mittel. Die Unternehmen haben meist klare Regeln, ab welchem Alter allein reisende Kinder mitgenommen werden. So beträgt bei den meisten großen Flugge­sell­schaften das Mindestalter für allein Reisende 12 Jahre. Kinder dürfen zwar schon ab fünf Jahren alleine einen Flug antreten, brauchen dann aber eine Betreuung an Bord. Mit der Bahn dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine reisen.

Bei Bedarf können die Eltern für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren eine Betreuung dazu buchen. Fernbus­un­ter­nehmen sind bisweilen strenger. Einzelne Anbieter nehmen allein reisende Kinder erst ab zehn Jahren mit. Selbst dann fordern sie eine Erlaubnis der Eltern, solange die Kinder nicht älter als 15 Jahre sind.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Tipps zu dem Thema in diesem Podcast.

Podcast vom

Zurück