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Alleinreisende Kinder – Eltern entscheiden
Ab wann Kinder mit welchem Verkehrsmittel alleine reisen dürfen, ist rechtlich zwar kaum eingeschränkt. Zu beachten ist in diesem Zusammen allerdings § 8 des Jugendschutzgesetzes. Darin geht es um den Aufenthalt von Minderjährigen an sogenannten jugendgefährdenden Orten. Als ein solcher Ort kann auch ein Bahnhof oder ein Flughafen gelten – falls das reisende Kind nicht reif oder verantwortungsbewusst genug ist, sich dort alleine aufzuhalten.
Abgesehen davon sind der Reisefreiheit von Kindern und Jugendlichen in erster Linie von der elterlichen Fürsorgepflicht Grenzen gesetzt. Die Erziehungsberechtigten müssen entscheiden, ob sie es ihrem Kind zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren oder zu fliegen. Ein selbstständiges Kind kann auch alleine innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland reisen.
Relevanter noch als der Aufenthalt an Bahnhöfen und Flughäfen ist das jeweilige Verkehrsmittel. Die Unternehmen haben meist klare Regeln, ab welchem Alter allein reisende Kinder mitgenommen werden. So beträgt bei den meisten großen Fluggesellschaften das Mindestalter für allein Reisende 12 Jahre. Kinder dürfen zwar schon ab fünf Jahren alleine einen Flug antreten, brauchen dann aber eine Betreuung an Bord. Mit der Bahn dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine reisen.
Bei Bedarf können die Eltern für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren eine Betreuung dazu buchen. Fernbusunternehmen sind bisweilen strenger. Einzelne Anbieter nehmen allein reisende Kinder erst ab zehn Jahren mit. Selbst dann fordern sie eine Erlaubnis der Eltern, solange die Kinder nicht älter als 15 Jahre sind.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Tipps zu dem Thema in diesem Podcast.
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