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Ab wann benötige ich Winter­reifen?

Die Straßen­ver­kehrs­ordnung kennt keinen bestimmten Zeitraum im Kalender, in dem Winter­be­reifung vorgeschrieben ist. Es herrscht "situative Winter­rei­fen­pflicht". "Die Bereifung ist also abhängig von den tatsächlichen Straßenverhältnissen. Herrschen Glatteis, Schneeglätte, Schnee­matsch oder Reifglätte, darf ein Kraftfahrzeug nur gefahren werden, wenn es die erforder­lichen Reifen besitzt", so Rechts­an­waltSwen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft.

Wer bei derartigen Wetterverhältnissen mit Sommer­reifen fährt, riskiere bei einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behindert der sommer­be­reifte Autofahrer den Verkehr oder verursacht er gar einen Unfall, falle die Strafe höher aus.

Bei einem Unfall können sich falsche Reifen auch auf die Haftung auswirken. Einem Autofahrer, der bei Schnee mit Sommer­reifen unterwegs ist, kann eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden - egal, ob er Unfall­ver­ur­sacher oder Geschädigter ist. Die jeweilige Versicherung übernimmt dann möglicherweise nicht den kompletten Schaden.

Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft mit Rechts­anwalt Swen Walentowski.

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