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Ab wann benötige ich Winterreifen?

Die Straßenverkehrsordnung kennt keinen bestimmten Zeitraum im Kalender, in dem Winterbereifung vorgeschrieben ist. Es herrscht "situative Winterreifenpflicht". "Die Bereifung ist also abhängig von den tatsächlichen Straßenverhältnissen. Herrschen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf ein Kraftfahrzeug nur gefahren werden, wenn es die erforderlichen Reifen besitzt", so RechtsanwaltSwen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.
Wer bei derartigen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiere bei einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behindert der sommerbereifte Autofahrer den Verkehr oder verursacht er gar einen Unfall, falle die Strafe höher aus.
Bei einem Unfall können sich falsche Reifen auch auf die Haftung auswirken. Einem Autofahrer, der bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, kann eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden - egal, ob er Unfallverursacher oder Geschädigter ist. Die jeweilige Versicherung übernimmt dann möglicherweise nicht den kompletten Schaden.
Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Rechtsanwalt Swen Walentowski.
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