Anwälte sind günstiger, als Sie vielleicht denken. Denn ihre Honorare sind klar festgelegt: im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist keine Gedanken zu machen. Hier klärt Ihr Anwalt für Sie, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Ihr Anwalt rechnet die jeweilige Leistung also differenziert ab. Sie wissen genau: Nur wenn Sie mit seiner Leistung zufrieden sind und auch die Rechnung akzeptieren, werden Sie seinen Rat wieder in Anspruch nehmen. Fragen Sie ihn schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist völlig normal, gibt Ihnen Sicherheit und ist für Ihren Anwalt eine Selbstverständlichkeit.
Darüber hinaus sagt Ihr Anwalt Ihnen, ob Sie Anspruch auf Beratungs-, oder Prozesskostenhilfe haben. Das kann dann der Fall sein, wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind.
- Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.
- Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Dessen Vergütung entfällt entweder ganz oder kann ratenweise abgezahlt werden. Das gilt auch für die Gerichtskosten.
Ihr Anwalt prüft für Sie, ob Sie Anspruch auf diese Hilfen haben. Bringen Sie ihm hierfür alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, den Mietvertrag und Kontoauszüge mit. Hier zählt, was unterm Strich von Ihrem Gehalt übrig bleibt.