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Versiche­rungsrecht

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Versiche­rungsrecht

Gilt eine Haftpflicht­ver­si­cherung auch im Ausland? Was tue ich, wenn die Versicherung mein gestohlenes Fahrrad nicht ersetzt? Darf ich mein Unfallauto in einer Vertrags­werkstatt reparieren lassen? Mit Fragen wie diesen beschäftigt sich das Versiche­rungsrecht.

Fragen & Antworten
Kündigung
Ein Rechtschutz-Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern auch ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden kann. Voraussetzung ist, dass das Versicherungsverhältnis nicht für eine feste Laufzeit abgeschlossen ist. Nach der gesetzlichen Regelung beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (in der Regel, aber nicht zwingend ist dies das Kalenderjahr). Darüber hinaus sehen die Versicherungsbedingungen in der Rechtsschutzversicherung regelmäßig vor, dass sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen dürfen, wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und für diese Versicherungsschutz besteht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragspartner binnen eines Monats zugehen, nachdem der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt hat. Kündigt der Versicherer, so wird die Kündigung wirksam einen Monat, nachdem der Versicherungsnehmer sie erhalten hat. Im Einzelfall entscheidend ist aber immer die Regelung, die im konkret betroffenen Versicherungsvertrag tatsächlich enthalten ist. Da insoweit Abweichungen möglich sind, ist es zur abschließenden Beurteilung immer erforderlich, den konkreten Rechtsschutz-Versicherungsvertrag zu prüfen.
Haftpflicht­ver­si­cherung
Unbedingt. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Alltag birgt eine Vielzahl von Risiken, vor denen man sich in nicht wenigen Fällen finanziell absichern kann und sollte. Ein unbedachtes Manöver mit dem Fahrrad, bei dem ein Fahrzeug ausweichen muss und hierbei unbeteiligte Personen verletzt werden. Gartenfreunden, denen man beim Fällen eines Baumes hilft, der dann aber planwidrig auf die Laube des Nachbarn stürzt. Abgelenkt durch einen eiligen Telefonanruf, vergisst man einen offenen Wasserhahn und in der Folge wird die darunter liegende Wohnung überschwemmt.  Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Die private Haftpflichtversicherung sichert nicht nur solche Geschehen finanziell ab. Sie schützt den Versicherungsnehmer auch vor einer unberechtigten Inanspruchnahme durch den vermeintlich Geschädigten, in dem sie Rechtsanwälte mit der Abwehr solcher Ansprüche beauftragt. Und das für relativ geringe Prämien. Im Haushalt lebende Partner und Angehörige (ohne eigenes Einkommen) werden häufig mit versichert. Es reicht regelmäßig also aus, dass ein Haushaltsmitglied eine Haftpflichtversicherung abschließt. Zusätzlich lassen sich weitere Risiken bspw. bei Grundeigentum oder durch Selbstständigkeit absichern.
Hausrat­ver­si­cherung
In der Hausratversicherung wird der Hausrat privater Haushalte in Wohnungen versichert. Dazu zählen auch Keller, Gartenhäuser oder Garagen. Überwiegend wird Schutz gegen bestimmte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl gewährt. Zunehmend bieten Versicherer auch eine sogenannte Allgefahrendeckung an. Daneben sind Kosten für Aufräumung, Umzug, Einlagerung und (Hotel-)Unterbringung versichert. Sobald man einen eigenen Hausstand gründet, sollte man sich den Abschluss einer Hausratversicherung überlegen und diese möglichst vor Einzug abschließen. Bei Einzug in eine Wohngemeinschaft empfiehlt es sich, dass alle Mitbewohner gemeinsam die Versicherung abschließen oder im Vertrag mitversichert werden. Selbst wenn der erste Hausrat selten Wertvolles beherbergen sollte, so können die Folgen des Verlustes oder der Beschädigung empfindlich sein. In der Regel ist der sogenannte Neuwert versichert, man erhält also die Kosten ersetzt, die zur Wiederbeschaffung oder Reparatur einer neuen Sache notwendig sind. Die Versicherung berücksichtigt die Wertentwicklung des Hausrats, in dem der Versicherungswert jährlich an allgemeine Preisentwicklung angepasst wird. Die Hausratversicherung zieht mit um. Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, ist mit Abschluss des Umzuges die neue Wohnung versichert.
Ausland
Die  private Haftpflichtversicherung  kommt für alle versicherten Schäden, die einer dritten Person zugefügt wurden, unabhängig davon, ob der Schaden im Inland oder im Ausland entstanden ist.

Der Versicherungsschutz ist jedoch bei Auslandsschäden durch versicherungsvertragliche Bestimmungen limitiert. In der Regel gibt es eine räumliche Beschränkung auf das europäische Ausland. Teilweise wird auch bei vorübergehendem Aufenthalt in nichteuropäischen Ländern Versicherungsschutz gewährt (z.B.  Urlaub).

Der Versicherungsschutz ist zudem häufig zeitlich beschränkt, umfasst aber auch mitversicherte Kinder im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes (Auslandssemester). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte der Versicherungsschutz generell überprüft werden. Gegebenenfalls muss dann die Haftpflichtversicherung angepasst werden.
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