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Verkehrsrecht

© Blaumond/ panthermedia.net

Verkehrsrecht

Nach einem Autounfall gibt es oft Streit um die Frage: Wer hat Schuld? Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen, Haftungs­an­sprüche zu klären, und vermitteln zwischen den Unfall­parteien. Auch Knöllchen für Geschwin­dig­keits­verstöße oder wegen Falsch­parkens fallen unter das Verkehrsrecht.

Fragen & Antworten
Ausweis­pflicht
Fahrzeugschein und Führerschein müssen Sie mitnehmen. Sinnvoll ist außerdem, einen Fotoapparat oder ein Handy, mit dem man Fotos schießen kann, im Auto zu lagern. Wenn es zu einem Unfall kommt, können Sie damit Beweise sichern.
Verkehrs­unfall
Als aller erstes ist die Unfallstelle zu sichern, weil die große Gefahr besteht, dass nachfolgende Fahrzeuge in die Unfallstelle fahren. Dabei kommt es leider ganz häufig zu schweren Personenschäden bis hin zum Tod von Unfallbeteiligten und Helfern. Als zweites ist zu überprüfen, ob Unfallbeteiligte verletzt worden sind. Ist dem so, muss deren Erstversorgung eingeleitet werden. Ein Krankenwagen muss durch Notruf sofort hinzugezogen werden. Danach sollte die Polizei hinzugezogen werden – auch bei Blechschäden. Verkehrsanwälte erleben sehr häufig, dass Unfallbeteiligte, die noch am Unfallort eingeräumt haben, den Unfall verursacht zu haben, ihre Schuld später abstreiten, wenn unmittelbar nach dem Unfall die Polizei nicht mit ihm Spiel war. Zu empfehlen ist darüber hinaus, Fotos von der Unfallstelle zu schießen - sowohl Nahaufnahmen als auch Übersichtsaufnahmen von allen Seiten der Unfallstelle. Die Fotos sollen später einem Sachverständigen ermöglichen, den Standort der Fahrzeuge in der Örtlichkeit klar zu bestimmen. Im Zeitalter der kostenfreien elektronischen Fotos sollten Unfallbeteiligte hier lieber zu viel als zu wenig fotografieren.
Unfall­schäden
Die Höhe eines Fahrzeugschadens ist kein feststehender Wert, der von jedem Sachverständigen identisch festgesetzt wird. Es macht deshalb einen großen Unterschied, ob der Schaden von einem Sachverständigen des Versicherers geschätzt wird, der für den Unfall einzutreten hat, oder ob ein freier Sachverständiger durch den Geschädigten beauftragt wird. In allen Fällen, in denen der Gegner zum Schadenersatz verpflichtet ist, raten Verkehrsanwälte dringend dazu, einen eigenen freien Sachverständigen einzuschalten. Die Kosten trägt dann in vollem Umfang die Versicherung, selbst wenn sich das Gutachten später als falsch herausstellen sollte. Wenn die Haftung zweifelhaft ist, sollte das Für und Wider eines freien Gutachtens mit einem Verkehrsrechtsanwalt erörtert werden. Wenn der Geschädigte vollkaskoversichert ist, kennt der Verkehrsanwalt die Abrechnungsmethode nach Quotenvorrecht, bei der selbst im Fall einer Teilschuld auch die ganzen Kosten eines eigenen Sachverständigen bezahlt werden.
Verkehrs­unfall
Auch ohne einen Anwalt wird der Versicherer den Schaden des Geschädigten zahlen – allerdings wahrscheinlich weniger, als wenn die Beteiligten einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Ein Anwalt berät ausschließlich im Interesse des Geschädigten über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Schadenregulierung. Er diskutiert zum Beispiel, ob eine Neuanschaffung günstiger ist oder eine Reparatur, ein Mietwagen angemietet werden soll oder der Geschädigte lieber einen pauschalen Nutzungsausfall wählt. Sämtliche Schadenspositionen werden von einem Verkehrsrechtsanwalt berücksichtigt, meist weiß der Geschädigte selbst gar nicht, was er alles verlangen kann. Die Kosten des Anwalts trägt der für den Schaden eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer. Wer verkehrsrechtsschutzversichert ist sollte auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, auch wenn er den Unfall verursacht hat, um z.B. Möglichkeiten zu überprüfen, Punkte zu vermeiden.
Alkohol­miss­brauch
Ja! Ab einer Promillezahl von 1,6 Promille eines Radfahrers wird der Führerschein entzogen. Wenn bei geringerer Promillezahl ein Unfall verursacht wird, kann das eventuell auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Straßen­verkehr
Das ist ganz nicht erlaubt. Vorrang an einer Parklücke hat derjenige, der - natürlich mit dem Fahrzeug - einfahrbereit zuerst den Parkplatz erreicht hat.
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Blitzer­ma­rathon am kommenden Donnerstag
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