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Steuerrecht

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Steuerrecht

Wie kann ich mich gegen den Steuer­be­scheid meines Finanzamts wehren? Wie hoch fällt die Steuer aus, wenn ich ein Haus erbe? Neben diesen Themen beraten Sie Fachanwälte für Steuerrecht auch zu ganz praktischen Fragen: zum Beispiel, wie Sie Werbungs­kosten einbringen, um Ihre Lohnsteuer zu senken.

Fragen & Antworten
Umsatz­steuer
Für welche Lieferungen und sonstigen Leistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt, ergibt sich aus § 12 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Allerdings ist es für einen Laien recht schwer zu beurteilen, ob seine Umsätze unter diese Vorschrift fallen. Soweit der Unternehmer unsicher ist, welchen Steuersatz er anzuwenden hat, sollte er sich an einen steuerlichen Berater wenden, der dies für ihn und seine spezielle Dienstleistung nachprüft
Steuer­prüfung
Bei einer Betriebsprüfung schickt das Finanzamt einen Betriebsprüfer (für einen oder mehrere Tage) in die Geschäftsräume des Steuerpflichtigen. Nach Absprache kann die Betriebsprüfung jedoch auch in den Räumen des jeweiligen steuerlichen Beraters stattfinden. Der Betriebsprüfer sieht die Geschäftsunterlagen durch und überprüft, ob die vom Steuerpflichtigen in der Vergangenheit gemachten steuerlichen Angaben mit den Geschäftsunterlagen übereinstimmen. Dabei ist der Steuerpflichtige verpflichtet, das Finanzamt bei der Betriebsprüfung zu unterstützen. Der Steuerpflichtige hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen beitragen und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse unterstützt. Nicht selten kommt es vor, dass der Betriebsprüfer/das Finanzamt die Vorlage von Unterlagen/Auskünften verlangt, die der Steuerpflichtige aus bestimmten Gründen (Geschäftsgeheimnis, Schutz der Privatsphäre etc.) nicht vorlegen/herausgeben möchte. In diesem Fall sollte der Steuerpflichtige unbedingt einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen, um mit diesem die weitere Vorgehensweise zu besprechen. In der Regel wird der Betriebsprüfer bereits im Laufe der Prüfung, spätestens jedoch am Ende der Betriebsprüfung, mitteilen, ob und welche Unstimmigkeiten er entdeckt zu haben glaubt bzw. zu welchen Sachverhalten er noch weitere Auskünfte, Unterlagen etc. benötigt. Wenn Sie Schlimmes befürchten – Sie können dem Finanzamt auch zuvorkommen: Vor Anordnung einer Betriebsprüfung ist die strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich, danach nicht mehr.
Beschwerde
Wenn der Steuerpflichtige mit einem Steuerbescheid des Finanzamts nicht einverstanden ist, muss er einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid einlegen. Welcher Rechtsbehelf in dem konkreten Fall einzulegen ist und an welche Behörde dieser zu schicken ist, wird in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids erklärt. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid nur innerhalb einer bestimmten Frist (ein Monat) nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden kann.

In dem Rechtsbehelfsschreiben an das Finanzamt sollte der Steuerpflichtige darlegen, warum er mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist. Der Finanzbeamte, der den Steuerbescheid erstellt hat, wird diesen darauf überprüfen und den Steuerbescheid entweder im Sinne des Steuerpflichtigen ändern oder die gesamte Akte zur weiteren Überprüfung einer speziellen Abteilung im Finanzamt (Rechtsbehelfsstelle) vorlegen.

Sind Sie nach diesen Schritten mit dem Ergebnis des Finanzamts nicht zufrieden, können Sie vor dem Finanzgericht klagen.
Schadens­ersatz
Verletzt der Steuerberater seinen Vertrag, so kann er vertraglich und auch aus unerlaubter Handlung zu Schadensersatz verpflichtet sein. Als (Verspätungs-)Schaden kommt aber nicht die zu zahlende Steuer in Betracht, sondern nur die Mehrkosten, die nicht angefallen wären, soweit rechtzeitig abgegeben worden wäre. Oft liegt dem allerdings zugrunde, dass bereits der Steuerpflichtige seine Unterlagen zu spät beim Steuerberater abgegeben hat und der deshalb in Verzug geriet. Besonders problematisch ist eine späte Abgabe, wenn sich daraus ein Steuerstrafverfahren entwickelt. Hier kann auch die Strafe gegen den Steuerpflichtigen ein Schaden sein, der auf den steuerlichen Berater umgelegt werden kann.
Buchführung
Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen müssen nach Handelsrecht und nach Steuerrecht aufbewahrt werden. Die Missachtung kann zu Strafen wie zum Beispiel Bußgeldern führen. Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten treffen Kaufleute und sind in den §§ 257, 261 HGB geregelt. Für das Steuerrecht normierte § 147 AO wesentliche Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. § 147a AO schreibt eine gesonderte steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften vor. Nach § 14b UStG sind Aufbewahrungspflichten bzw. Fristen zu beachten, die zum Teil auch für nicht unternehmerisch tätige Privatpersonen relevant sind.

Im Handelsrecht wird unter anderem von einer zehnjährigen Frist gesprochen. Bei der Fristberechnung der zehn Jahre ist besonderes Augenmerk auf den Beginn und den Ablauf der Frist zu legen. Steuerrechtlich und strafrechtlich gibt es die Möglichkeit, die Frist anzuhalten bzw. zu unterbrechen. Im Einzelfall muss das der steuerliche Berater mit dem Mandanten klären.

In 2013 beabsichtigte die Bundesregierung, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Dieses Gesetzesvorhaben ist jedoch am Widerstand der Bundesländer im Bundesrat gescheitert (Stand: Oktober 2013).
elektro­nische Lohnsteuer
Für das Jahr 2013 ist die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber ein letztes Mal in Papierform vorzulegen. Spätestens ab Dezember 2013 muss jeder Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren (Elektronische-Lohnsteuerabzugsmerkmale-Verfahren) teilnehmen. Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird dann nicht mehr benötigt. Endet der Job im Kalenderjahr 2013, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte – die zuletzt 2010 ausgegeben wurde – bzw. die Ersatzbescheinigung zurückzugeben.
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