Fragen & Antworten
Arzthonorar
Für welche Ärzte gilt die Gebührenordnung?
Die Gebührenordnung gilt für die Behandlung von Privatpatienten. Das sind ca. 10 % der Bevölkerung. Gesetzlich krankenversicherte Patienten (ca. 90 % der Bevölkerung) werden von Ärzten hingegen über den sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet. In diesem Vergütungssystem stehen zugelassenen Vertragsärzten die Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber.
Rechnung
Wie verbindlich sind Kostenvoranschläge für ärztliche und zahnärztliche Leistungen?
Für zahnärztliche Leistungen gibt es sogenannte Heil- und Kostenpläne. Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar vor Behandlungsantritt so genau wie möglich aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung ist nur gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu Mehraufwand führen und der Patient vor der Behandlung auf eine solche mögliche Komplikation hingewiesen wurde. Anderes gilt, wenn die Umstände vorhersehbar waren.
Allerdings sollten Patienten immer einkalkulieren, dass es sich bei den Material- und Laborkosten des Zahnarztes lediglich um eine Schätzung handelt und sie sich eventuell auf höhere Kosten einrichten müssen.
Ärzte müssen ihre Patienten über Behandlungskosten informieren – sofern diese nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen Kostenträger erstattet werden. Das gilt auch, wenn die Kostenübernahme vage ist. Entsprechendes gilt in Bezug auf einen Aufenthalt im Krankenhaus und etwaige Wahlleistungen – wie etwa ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung. Wobei das Maß der Verbindlichkeit hinter derjenigen eines zahnärztlichen Heil- und Kostenplans zurückbleibt.
Behandlung
Habe ich als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen den Anspruch auf eine Zweitmeinung?
In Strukturverträgen oder strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Patienten (DMP) kann ein derartiger Anspruch vereinbart werden. In der Praxis gibt es auch außerhalb dieser Strukturverträge aber selten Schwierigkeiten bei der Einholung von Zweitmeinungen.
Behandlung
Darf ein medizinischer Eingriff auch ohne meine Zustimmung durchgeführt werden?
Grundsätzlich nein. Ausnahmen sind in Notfällen denkbar, wenn der Patient nicht ansprechbar ist. Dann sind diejenigen Maßnahmen zulässig, die unaufschiebbar sind, um Leben und Gesundheit des Patienten vor weiterem Schaden zu bewahren. Aber auch dann ist der natürliche oder mutmaßliche Willen des Patienten zu beachten. Ist z. B. in einem wirksamen Patiententestament niedergelegt, dass im Falle eines lebensbedrohlichen Unfalls lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen sind, bindet dies die Ärzte.
Streitfall
Was kann ich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler tun?
Bei den Ärztekammern sind Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, die auf Antrag der Patienten entsprechende Fälle prüfen und gutachterlich bewerten lassen. Diese Verfahren sind für Patienten kostenfrei. Rechtlich bindend ist der Bescheid der Schlichtungsstelle allerdings nicht. Eine Empfehlung über die Höhe des Schmerzensgeldes erfährt der Patient hier ebenfalls nicht. Bei einem Anwalt hingegen schon. Spätestens, wenn der Bescheid der Schlichtungsstelle eingegangen ist, empfiehlt es sich deshalb, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Behandlung
Wann dürfen Ärzte gegen ihre ärztliche Schweigepflicht verstoßen?
Wenn ein Patient z. B. schwere Verbrechen gegen die Allgemeinheit (Anschläge) vorbereitet oder andere akut gefährdet. Spezielle Informationsrechte und –pflichten gibt es auch beim Verdacht von Missbrauch und Misshandlung von Kindern.