Filesharing
Haften Eltern für ihre Kinder?
Abmahnanwälte
Welche Summen dürfen für eine Abmahnung bei Filesharing eingefordert werden?
Urherberrecht
Ist die Nutzung von Livestreams von Sportevents legal?
Die Rechtslage ist diesbezüglich umstritten. Die Nutzung von Livestreams ist legal, sofern dem Betreiber des Livestreams die entsprechenden Rechte eingeräumt wurden. Das ist nicht immer der Fall und für den Nutzer praktisch kaum prüfbar. Der Nutzer eines illegalen Livestreams macht sich haftbar, wenn der Nutzer z. B. durch sogenanntes Peer-to-Peer-Streaming die digitalen Inhalte selbst verbreitet. Nicht eindeutig ist die Rechtslage bei der bloßen Nutzung von Livestreams. Es wird vertreten, dass dabei auftretende Speicherungen im Arbeitsspeicher des Rechners eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstellten, die nur dann gerechtfertigt seien, wenn die Quelle der digitalen Inhalte rechtmäßig ist. Soweit ein Betreiber eines Livestreams nicht die entsprechenden Rechte besitzt, soll sich ein Nutzer sogar strafbar machen können. Eine endgültige Klärung dieser Frage durch die Rechtsprechung steht aus. Es wird aber auch vertreten, dass nur der Anbieter haftet.