Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist erlaubt?
Wer als Mieter, Wohnungs- oder Hauseigentümer etwas auf sich hält, wird spätestens Ende November tätig: Die Weihnachtsbeleuchtung will an der Fassade, am Fenster, am Balkon oder im Garten angebracht werden. Weihnachtlich leuchtende Fenster und Balkone gefallen zwar nicht jedem. Gerichtsentscheidungen zeigen allerdings: Mieter haben das Recht, die Wohnung auch nach außen hin weihnachtlich zu beleuchten – mit Einschränkungen.