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Mitbewohner

WG: Kein Einzug der Mutter ohne Erlaubnis der Mitbewohner

In einer Studenten-WG sind Eltern nicht immer erwünscht, insbesondere nicht als Mitbewohner. © Quelle: Sartore/gettyimages.de

In einer Studenten-WG sind Eltern nicht immer erwünscht, insbesondere nicht als Mitbewohner. Ein WG-Bewohner ist nun mit polizei­licher Unterstützung gegen die Mutter seines Mitbewohners vorgegangen, weil sie in die WG eingezogen war – gegen seinen Willen. Das Oberlan­des­gericht (OLG) Hamm gab dem ihm Recht.

„Du wohnst noch bei denen Eltern?“ „Nein, meine Eltern wohnen bei mir“: Letzteres wird oft als Ausrede verwendet, um die fehlende eigene Wohnung zu rechtfertigen. Zieht ein Elternteil tatsächlich in die eigene WG ein, muss man die Mitbewohner um Erlaubnis fragen.

Der Fall: Mutter zieht in WG ein und wird von der Polizei ausgewiesen

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte der Bewohner einer WG in Münster die Polizei zu Hilfe gerufen, um die Mutter seines Mitbewohners aus der Wohnung weisen zu lassen. Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres Sohnes um seine Katzen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmer­zensgeld in Höhe von 1.200 Euro verlangt.

Gericht: Mitbewohner hat Hausrecht und darf entscheiden

Das OLG Hamm wies die Klage mit dem am 24. Februar veröffent­lichten Urteil (AZ: 11 U 67/15) jedoch ab. Weil sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten „unmittelbaren Zwang“ anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzu­setzen. Dem Gericht zufolge dürfe die Mutter eines Studenten sich nicht ständig in der Wohnge­mein­schaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten.

Datum
Aktualisiert am
24.02.2016
Autor
dpa/red
Bewertungen
602
Themen
Eltern Wohnung

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