„Du wohnst noch bei denen Eltern?“ „Nein, meine Eltern wohnen bei mir“: Letzteres wird oft als Ausrede verwendet, um die fehlende eigene Wohnung zu rechtfertigen. Zieht ein Elternteil tatsächlich in die eigene WG ein, muss man die Mitbewohner um Erlaubnis fragen.
Der Fall: Mutter zieht in WG ein und wird von der Polizei ausgewiesen
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Bewohner einer WG in Münster die Polizei zu Hilfe gerufen, um die Mutter seines Mitbewohners aus der Wohnung weisen zu lassen. Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres Sohnes um seine Katzen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro verlangt.
Gericht: Mitbewohner hat Hausrecht und darf entscheiden
Das OLG Hamm wies die Klage mit dem am 24. Februar veröffentlichten Urteil (AZ: 11 U 67/15) jedoch ab. Weil sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten „unmittelbaren Zwang“ anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzusetzen. Dem Gericht zufolge dürfe die Mutter eines Studenten sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.02.2016
- Autor
- dpa/red