
Laute Musik, bellende Hunde, schreiende Kinder – in Mietshäusern ist es selten ruhig. Doch Mieter können sich gegen Lärmbelästigung wehren. Wir zeigen, wie man dabei vorgehen kann, aber auch, welchen Lärm man von seinen Nachbarn hinnehmen muss.
Fast jeder dritte Deutsche hat sich bereits mit seinen Nachbarn gestritten. Bei mehr als 60 Prozent der Konflikte ging es um Lärmbelästigung. Das geht aus einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervor, die diese im Auftrag der Gothaer Versicherung angefertigt hat.
Mietrecht: Was ist Lärmbelästigung?
In Mietshäusern ist es selbstverständlich, dass man Geräusche aus den Wohnungen seiner Nachbarn hört. Diese Geräusche sind praktisch nicht zu vermeiden und rechtlich zulässig. Von Lärmbelästigung spricht man dann, wenn der Lärm aus der Nachbarwohnung so groß ist, dass Mieter ihre Wohnung dauerhaft nicht mehr nutzen können. Aber dies ist eher eine Faustregel, denn was unter Lärmbelästigung fällt, zeigt sich oft erst im Einzelfall.
Lärmbelästigung: Was kann ich als Mieter tun, wenn die Kinder der Nachbarn laut sind und Krach machen?
Lärm ist nicht gleich Lärm. Der Gesetzgeber betont, dass etwa der Lärm von Baustellen oder Clubs nicht mit dem Lärm von Kindern vergleichbar ist. Daher können Mieter zwar unter Umständen gegen Clubs vorgehen, aber nicht gegen den Lärm, den die Kinder ihrer Nachbarn machen. Störungen durch ein schreiendes Baby zum Beispiel müssen Mieter hinnehmen, auch in den nächtlichen Ruhezeiten nach 22.00 Uhr. Den Lärm von Kleinkindern oder Kita-Kindern müssen Mieter ebenfalls tolerieren. Anders sieht die Rechtslage aber aus, wenn es sich um ältere Kinder oder um Jugendliche handelt. Wenn diese zu Hause etwa Fußball spielen oder von Möbeln springen, kann man als Mieter dagegen vorgehen.
Lärmbelästigung: Darf man in einem Mietshaus Musik machen?
Mieter müssen das Musizieren ihrer Nachbarn an einigen Stunden am Tag akzeptieren - außer in den allgemeinen Ruhezeiten. In den allgemeinen Ruhezeiten darf man nur in Zimmerlautstärke musizieren oder anderem nachgehen.
Mehr zum Thema Hausmusik erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist Zimmerlautstärke?
Dabei ist der Begriff Zimmerlautstärke wörtlich zu nehmen: Geräusche müssen so leise sein, dass sie außerhalb eines Zimmers nicht zu hören sind.
Was sind die allgemeinen Ruhezeiten?
Die allgemeinen Ruhezeiten sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie unterscheiden sich also je nach Bundesland und reichen üblicherweise von 22.00 Uhr nachts bis 6.00 Uhr oder 7.00 Uhr morgens. Die Mittagsruhe reicht je nach Bundesland von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Nachbar stellt Fernseher zu laut oder duscht nachts: Ruhestörung?
Mieter haben ein Recht darauf, Fernsehen zu schauen. Das sollte aber in Zimmerlautstärke geschehen. Allerdings kann es in hellhörigen Mietshäusern vorkommen, dass Fernsehen bei Zimmerlautstärke schon zu laut ist und Mieter den Ton des Gerätes mitbekommen: „Zieht jemand in ein hellhöriges Haus ein, muss er in Kauf nehmen, dass er etwas mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als ihm manchmal vielleicht lieb ist“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dass die Schallisolierung nicht so gut ist, kann jemand anhand des Baujahres erkennen oder hätte es zumindest vermuten müssen.“ Mieter haben in solchen Fällen kaum eine Handhabe.
Im Gegensatz dazu müssen Mieter langes Baden oder ausgiebiges Duschen ihres Nachbarn nach 22.00 Uhr nicht tolerieren. Nur wenn der Nachbar etwa von seiner Nachtschicht kommt und körperlich hart gearbeitet hat, darf sie oder er auch in der Nachtruhe lange baden oder duschen. Das müssen Mieter hinnehmen.
Müssen Mieter knackende Heizungen akzeptieren?
Permanent knackende Heizungen müssen Mieter nicht hinnehmen. Knackende Heizungen können einen Mangel der Mietsache darstellen und der Vermieter könnte daher verpflichtet sein, diesen Mangel abzustellen. Der Vermieter muss den Geräuschen in jedem Fall nachgehen und diese abstellen.
Lärm in der Mietwohnung: Was gilt bei Partys und lauter Musik aus der Nachbarwohnung?
Von permanent lauter Musik oder lauten Partys belästigte Mieter sollten zunächst mit dem dafür verantwortlichen Nachbarn sprechen und versuchen, das Problem mit ihm zu lösen. Helfen Gespräche nicht, stehen Mietern verschiedene Möglichkeiten offen: Sie können etwa auf Unterlassung klagen.
In den Situationen selbst dürfen Mieter die Polizei rufen. Diese kann zum Beispiel die Musikanlage beschlagnahmen, wenn der Nachbar der Aufforderung der Polizei nicht gefolgt ist, die Musik leiser zu stellen und die Beamten daher wiederholt anrücken müssen.
Bei Lärmbelästigung durch feiernde Nachbarn empfiehlt es sich auch deshalb, die Polizei zu rufen, weil man so Zeugen für die Lärmbelästigung hat und diese so dokumentieren kann. Mieter sind nämlich verpflichtet, Lärmbelästigungen nachzuweisen (siehe weiter unten).
Da Lärmbelästigung einen Mietmangel darstellen kann, können sich betroffene Mieter beim Vermieter beschweren und eine Mängelbeseitigung verlangen. „Der Vermieter muss dann mit dem Lärmverursacher sprechen und dafür sorgen, dass der Krach aufhört“, sagt Mietrechtsexpertin Heilmann. „Das kann bis zur fristlosen Kündigung des Störers gehen.“
Silvester: Gelten Partys und Feuerwehr als Ruhestörung?
An Silvester gelten Sonderregelungen, was Lärmbelästigung betrifft. Gegen Lärm durch feiernde Nachbarn und Feuerwerk vorzugehen ist deshalb an Silvester wenig Erfolg versprechend. Wer eine Party feiern möchte, sollte dennoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und versuchen, den Lärm durch laute Musik in Grenzen zu halten.
Ruhestörung: Dürfen meine Nachbarn abends und am Wochenende die Waschmaschine laufen lassen?
Waschmaschinen und teilweise auch Wäschetrockner machen Lärm. Deshalb sind Mieter und Eigentümer auch an die Ruhezeiten gebunden, wenn sie Wäsche waschen wollen. Wenn die Geräusche der Waschmaschine nicht allzu laut sind, ist es in der Regel allerdings auch kein Problem, am späten Abend oder sonntags zu waschen. Ist die Waschmaschine allerdings sehr laut und wird häufig angestellt, kann man sich beim Vermieter beschweren.
Gleiches gilt auch für andere Arbeiten im Haus. Lautes Staubsaugen, hämmern oder bohren zu den Ruhezeiten müssen Mieterinnen und Mieter nicht hinnehmen.
Lärmbelästigung: Welche Regeln gelten bei knarrenden Dielen?
Störender Lärm muss nicht immer aus der Nachbarwohnung kommen. Knarrende Dielen in der eigenen Wohnung gelten rechtlich aber nicht immer als Mangel. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Mieter einer Altbauwohnung hatten sich über knarrenden Parkettboden beschwert. Den Karlsruher Richtern zufolge müssen sie dies aber hinnehmen. Wer in eine unsanierte Altbauwohnung einziehe, muss davon ausgehen, dem üblichen Standard vergleichbarer Wohnungen entspricht. Dies gelte auch für Knarrgeräusche alter Parkettböden (Urteil vom 26.07.2004, AZ: VIII ZR 281/03).
Der BGH hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Lärmbelästigung in Mietswohnungen befasst. Dabei haben die Richter zum Beispiel beim Thema knarrende Dielen in der eigenen Wohnung 2004 betont: Mieter müssen einen knarrenden Parkettboden tolerieren, zumindest dann, wenn sie in einer unsanierten Altbauwohnung leben und das Knarren sich im „üblichen Rahmen“ hält. Schließlich sei es Standard, dass man nicht völlig geräuschfrei über einen Dielenboden laufen könne, so die Karlsruher Richter. Daher können Mieter ihren Vermieter nicht dazu zwingen, die Dielen auszutauschen (AZ: VIII ZR 281/03).
Wenn es um Schritte oder knarrende Dielen aus der Nachbarwohnung geht, gilt ebenfalls: Der Schallschutz einer Wohnung muss den Normen zu der Zeit entsprechen, in der das Haus gebaut wurde. Mieter in einer Altbauwohnung müssen den Lärm demnach gegebenenfalls hinnehmen.
Hundegebell
Wenn es um das Haustier geht, verstehen viele Menschen keinen Spaß. Das gilt einerseits für die Tierhalter, die ihrem Liebling oft gerne alles durchgehen lassen würden. Und andererseits für die Nachbarn des Tierhalters, die sich zum Beispiel am Hundegebell stören. Die beiden Positionen treffen in der Frage aufeinander, ob Hundegebell als Lärmbelästigung einzuschätzen ist. Das Amtsgericht Waiblingen hat entschieden: Gelegentliches Hundegebell ist normal und andere Mieter müssen das hinnehmen.
Miete mindern wegen Baulärm im oder vor dem Haus?
Wird ein Wohnhaus saniert oder modernisiert, haben Mieter je nach Umfang der Bauarbeiten einen Anspruch darauf, ihre Miete zu mindern. Bei Baustellenlärm vor dem Haus ist das auch möglich – selbst wenn der Vermieter für den Lärm vor dem Haus nicht verantwortlich ist. Die finanziellen Einbußen durch den Baulärm kann sich der Vermieter von dem Auftraggeber der Baustelle zurückholen. Allerdings haben Richter in der Vergangenheit in puncto Mietminderung wegen Baulärm von außen auch schon anders geurteilt. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden, dass Mieter mit solchem Lärm in der Nachbarschaft leben müssen – zumindest, wenn abzusehen gewesen sei, dass etwa die Baulücke neben dem eigenen Haus irgendwann bebaut wird (AZ: 202 C 180/13).
Lärm in Mietwohnungen: Wie kann man dagegen vorgehen?
Viele der im Abschnitt zuvor beschriebenen Maßnahmen wie das Gespräch mit dem Nachbarn, die Klage auf Unterlassung, die Beschwerde beim Vermieter können Mieter auch dann nutzen, wenn sie ganz generell von Lärmbelästigung betroffen sind.
Darüber hinaus kann es aber auch hilfreich sein, sich an eine Rechtsanwältin oder an einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden und sich von dieser oder diesem beraten zu lassen. Zum Beispiel über das Thema Mietminderung bei Lärmbelästigung. Denn rechtlich gesehen berechtigt ein Mietmangel nach § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu, eine Miete zu mindern und dabei einen Teil seiner Bruttowarmmiete einzubehalten. Die Mietminderung setzt aber voraus, dass man dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.
Mietrecht: Muss man eine Lärmbelästigung beweisen?
Mieter, die sich vom Lärm eines Nachbarn gestört fühlen, sind dazu verpflichtet, diesen nachzuweisen. Dazu müssen sie anders als früher aber kein Lärmprotokoll mehr führen – jedenfalls nicht bei dauerhaftem Krach.
Anders sieht es bei kurzfristigen Störungen aus. „Bei solchen Belästigungen kann es sinnvoll sein, ein Lärmprotokoll zu führen – gerade auch, weil der Grad der Störungen schwanken kann“, sagt Rechtsanwältin Beate Heilmann. Sie empfiehlt Mietern, die Lärmbelästigung zusätzlich von Zeugen bestätigen zu lassen.
Fazit: Bei Lärmbelästigung sollte die Rechtslage genau geprüft werden
Auch wenn Lärmbelästigung oft unangenehm ist, sollte vor einer Konfrontation oder einer Klage die Rechtslage eingehend geprüft werden. Den Lärm von kleinen Kindern müssen Mieter hinnehmen, auch wenn dieser die gesamte Nacht anhält. Mit Ausnahme von Silvester müssen bei Musik die Ruhezeiten eingehalten werden und nach 22.00 Uhr sollte diese auf Zimmerlautstärke sein. Dies gilt ebenfalls für Partys, da die Grenzen der Nachbarn respektiert werden müssen. Staubsaugen, hämmern und bohren müssen Mieter in der Ruhezeit nicht hinnehmen und können sich beim Mieter beschweren. Bei knarrenden Dielen ist eine gewisse Toleranz vorausgesetzt, es sei denn es handelt sich um sehr laute Geräusche. Gelegentliches Hundegebell müssen Mieter auch hinnehmen. Jedoch bei Baulärm kann Anspruch auf eine Mietminderung gestellt werden. In jedem Fall muss die Lärmbelästigung nachgewiesen und gegebenenfalls sogar von einem Zeugen bestätigt werden.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 24.07.2023
- Autor
- red/dav