Mietrecht und Qualm

Raucher gewinnt Mietstreit und muss nicht ausziehen

Zu Hause rauchen - riskiert man Ärger mit dem Vermieter? © Quelle: balaguer/panthermedia.net

Der rauchende Mieter Friedhelm Adolfs geht im jahrelangen „Kippen-Krieg“ mit seiner Vermieterin diesmal als Sieger aus dem Gerichtssaal - und will weiter­qualmen.

Raucher Friedhelm Adolfs (78) hat im spekta­kulären Rechts­streit um den geplanten Rauswurf aus seiner Mietwohnung einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Düssel­dorfer Landgericht wies die Klage seiner Vermieterin am Mittwoch ab. Sie hatte den Mietvertrag fristlos gekündigt und versucht seit Jahren erfolglos, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen. Das Urteil gegen den Raucher ist noch nicht rechts­kräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechts­streit gilt aber als unwahr­scheinlich. Das Verfahren wird als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach etwa in einem Mietshaus zusammenleben (Az.: 23 S 18/15).

Zuvor hatte der Raucher Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Wohnungs­kün­digung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt. Adolfs habe seine Nachbarn in dem Mehrpar­tei­enhaus mit Zigaret­tenqualm unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hieß es damals in den Urteilen. Nach dem Tod seiner Frau soll er die Parterre­wohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in den Hausflur gezogen, hatte der Hausver­walter berichtet.

Doch der Bundes­ge­richtshof hob die Urteile gegen den rauchenden Mieter im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düssel­dorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweis­aufnahme in dem Fall an. Bei der fälligen Neuauflage vor dem Landgericht widersprachen sich die Zeugen dann erheblich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch tatsächlich war. Nun urteilten die Richter zugunsten des rauchenden Mieters.

Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Die Freiheit der Raucher endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbe­wohner beeinträchtigt wird.