BGH-Urteil

Rauchender Mieter: Folgen der Geruchs­be­läs­tigung

Selbst intensives Rauchen ist in der Wohnung für Mieter erst Mal gestattet. © ses/gettyimages.de

Am kommenden Mittwoch geht es für Friedhelm Adolfs vor dem Bundes­ge­richtshof in die finale Runde. Der Düssel­dorfer Raucher hatte Instanz für Instanz die Kündigung seiner Wohnung angefochten. Zum Verhängnis wurde ihm, dass seine Nachbarn sich vom Geruch gestört fühlten. Wann das eine Kündigung rechtfertigt und wie es bislang um die Rechte von Rauchern in ihren Wohnungen steht.

Worüber der Bundes­ge­richtshof im Fall Adolfs verhandelt

Die Richter am Bundes­ge­richtshof (BGH) sollen final darüber bestimmten, ob Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben darf (AZ: VIII ZR 186/14). Der Düssel­dorfer war vor Gericht gezogen, als seine Vermieterin ihm die Wohnung gekündigt hatte – in den beiden ersten Instanzen ohne Erfolg. Aus der Vorschau auf das BGH-Urteil heißt es: Adolfs ist seit 40 Jahren Mieter der Wohnung. Seine Vermieterin hatte dem Rentner die Wohnung fristlos gekündigt, nachdem sich Nachbarn über Zigaret­tenqualm im Flur beschwert hatten. Adolfs lüfte seine Wohnung zu wenig, hatte seine Vermieterin weiter als Begründung für die Kündigung des Mietver­trages angeführt.

Darf in Mietwoh­nungen uneinge­schränkt geraucht werden?

Selbst intensives Rauchen ist erst einmal gestattet. „Innerhalb einer Mietwohnung gehört das Rauchen zum vertrags­gemäßen Gebrauch und kann nicht generell verboten werden“, sagt Thomas Hannemann. Der Rechts­anwalt ist Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Bislang noch nicht entschieden sei aber, inwieweit Vermieter ihre Mieter anhalten dürfen, sich mit dem Rauchen einzuschränken. Das sei immer dann relevant, wenn sich die Nachbarn zum Beispiel durch den Geruch belästigt fühlten.

Wie steht es um Gemein­schafts­flächen wie dem Aufzug, einer Tiefgarage oder dem Hausflur?

Wer im Hausflur oder im Aufzug raucht, muss damit rechnen, dass ihm das im Zweifel untersagt wird. „Nach einhelliger Meinung gehört das Rauchen dort nicht mehr zum vertrags­gemäßen Gebrauch“, so Hannemann. Das Rauchen auf oder in sogenannten Gemein­schafts­flächen dürfe sogar in einem Mietvertrag verboten werden. „Im Übrigen ist jeder Mieter darüber hinaus angehalte, andere Personen nicht durch das Rauchen zu stören“, sagt der Rechts­anwalt. Auf Balkonen dürfe man deshalb das Rauchen ebenfalls verbieten, wenn der Rauch immer in Richtung Nachbar­wohnung ziehen würde.

Dürfen Vermieter rauchenden Mietern kündigen?

Kündigen darf der Vermieter nur, wenn der Mieter wegen des Qualms abgemahnt wurde, der aber weiter daran festhält – und zwar außerhalb seiner Wohnung.

Wie können die Nachbarn vorgehen, wenn sie sich durch den Zigaret­tendunst eines Mieters belästigt fühlen?

Rechts­anwalt Hannemann rät zunächst, den persön­lichen Kontakt zu suchen und ihn um Rücksichtnahme zu bitten: „Im Extremfall stehen gestörten Mietern aber auch Unterlas­sungs­an­sprüche zur Verfügung.“

Darüber hinaus haben Mieter in einem solchen Fall aber auch Ansprüche gegen ihren Vermieter: „In jedem Fall auf Mietmin­derung“, sagt Hannemann, „Die wird unabhängig davon gewährt, ob der Vermieter die Beeinträch­tigung abstellen kann oder sie verschuldet hat.“ Würde ein Nachbar die anderen Mieter stören, könnten die von ihrem Vermieter verlangen, dass er die Störquelle ausräumt.