
Vor Gericht wehrte er sich vehement. Er habe die Nebenkostenabrechnung um 17 Uhr in den Briefkasten seines Mieters eingeworfen: 650 Euro für Warmwasser und Heizungskosten – noch vor Neujahr und deshalb pünktlich übermittelt, trug der Vermieter vor. Das sah das Gericht anders und gab seinem Mieter Recht: Der hatte die Abrechnung erst zwei Tage später entdeckt. An Silvester habe er morgens das letzte Mal nach der Post geschaut. Die Übermittlungsfrist sei also abgelaufen, berief er sich. Zahlen musste deshalb nicht er – die Kosten blieben beim Vermieter hängen.
Morgenstund hat Gold im Mund
Grundsätzlich haben Wohnungseigentümer bis zum 31. Dezember Zeit, ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung fürs vorangegangene Jahr zukommen zu lassen. Lassen sie diese Frist verstreichen, können sie die Nebenkosten nicht mehr vom Mieter einfordern. „Vormittags, also mit dem Postboten, hätte gelangt“, erläutert Thomas Hannemann das Silvester-Urteil (AZ: 1 S 19/09). Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Privatpersonen würden üblicherweise vormittags ihren Briefkasten leeren. Alle Briefe die danach ankommen, gelten erst für den kommenden Tag als zugegangen.
Gleiches gilt übrigens für Last-Minute-Faxe. Liegt die Abrechnung des Vermieters erst um 19 Uhr auf dem Fax seines Mieters, ist auch das zu spät (AZ: 210 C 31/05).
Andere Spielregeln bei Behörden
Umgekehrt steht aber auch der Mieter in der Pflicht, Dokumente rechtzeitig einzureichen. Wer seine Wohnung kündigen will, sollte damit nicht bis auf den letzten Drücker warten. Für ihn gilt ebenfalls: wirft er die Kündigung am Stichtag erst nachmittags in den Briefkasten seines Vermieters, ist das nicht fristgerecht. Das angestrebte Mietende verzögert sich.
Im Gegensatz zum Briefverkehr zwischen Privatpersonen, halten Behörden oft einen Briefkasten für Nachtaktive bereit. Dokumente, die bis um Mitternacht eingeworfen werden, gelten für Stichtage als fristgerecht zugestellt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red