Mieterhöhung: Wie hoch darf sie sein?
Die Häufigkeit und Höhe von Mieterhöhungen in Deutschland sind gesetzlich streng geregelt. Ziel dieser Regelungen ist es, Mieter vor übermäßigen Mietbelastungen zu schützen und gleichzeitig den Vermietern eine angemessene Rendite zu ermöglichen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind unter § 558 folgende Bestimmungen für die Erhöhung der Miete vorgeschrieben:
- Kappungsgrenze: Die wohl bekannteste Regelung ist die sogenannte Kappungsgrenze. Sie besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 % erhöht werden darf. Diese Grenze gilt für Bestandsvermietungen.
- Mietpreisbremse: In einigen Regionen Deutschlands, in denen die Mieten besonders stark steigen, gilt zusätzlich die Mietpreisbremse. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
(Nach der Trennung: Muss Ex-Partner sich an Miete beteiligen?)
Mieterhöhung: Wie oft ist sie erlaubt?
Um eine Mietkostensteigerung durchsetzen zu können, müssen Vermieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Ablauf eines Jahres: Nach einem Neuabschluss des Mietvertrags muss ein Jahr vergangen sein, bevor eine Mieterhöhung erfolgen kann.
- Schriftliche Erklärung: Die Anpassung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Dabei muss der Vermieter die Gründe für die Erhöhung angeben und sich auf den Mietspiegel beziehen.
- Angemessenheit: Die Mieterhöhung muss angemessen sein. Das bedeutet, dass sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren muss. Diese wird in Mietspiegeln festgehalten.
- Häufigkeit: Wenn die Zeit der letzten Mieterhöhung mindestens 15 Monate zurückliegt, kann eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Eine Erhöhung der Miete ist grundsätzlich alle 15 Monate zulässig.
(Mieterhöhungsverlangen: Wann Ablehnung möglich ist.)
Mieterhöhung wegen Modernisierung
Modernisierungen sind Maßnahmen, die den Wohnwert einer Wohnung nachhaltig erhöhen. Dazu gehören beispielsweise neue Heizungsanlagen, neue Fenster, Badsanierung, Elektroinstallationen oder Dämmung. Wichtig: Schönheitsreparaturen oder der Austausch einzelner defekter Teile gelten in der Regel nicht als Modernisierung. In § 559, Abs. 1, Bürgerliches Gesetzbuch ist festgehalten, dass der Vermieter die Mietkosten erhöhen darf, wenn anerkannte Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dabei darf die jährliche Miete um 8 Prozent der Kosten erhöht werden, welche für die Modernisierung entstanden sind. Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahmen und die daraus resultierende Mieterhöhung schriftlich ankündigen. Zudem muss er die Kosten für die Modernisierung nachweisen können.
Häufigkeit Mieterhöhung: Ausnahme Staffelmiete
Bei einer Staffelmiete sind die Mieterhöhungen bereits vertraglich vereinbart. Das bedeutet, dass die Häufigkeit und die Höhe der Mieterhöhungen im Mietvertrag festgelegt sind. Sie sind also nicht an die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Mieterhöhung gebunden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Mietvertrag genau zu prüfen - die Staffelmiete muss klar und verständlich formuliert sein. Kündigungsmöglichkeiten sollten ebenso geprüft werden, falls die Staffelmiete nicht mehr tragbar ist.
Ortsübliche Vergleichsmiete: Der Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Möglichkeit, um den ortsüblichen Preis für Wohnungsmieten zu ermitteln. Er ist wichtig, um festzustellen, ob die eigene Miete zu hoch ist oder darunter liegt. Die Vergleichsmiete berücksichtigt Faktoren wie Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage, Baujahr sowie den Zustand der Immobilie. Eine Anpassung des Mietspiegels findet regelmäßig statt. Den Mietspiegel für Ihren Wohnort finden Sie auf den Internetportalen der Stadt oder Gemeinde, sowie beim Mieterschutzbund und anderen Beratungsstellen. Ein Beispiel für den Mietspiegel aus Köln vom April 2023 finden Sie hier.
Der Mietspiegel sei zwar das geläufigste und weitverbreitetste Begründungsmittel für Mietpreisänderungen. „Bei der Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann als Begründungsmittel jedoch nicht nur auf den Mietspiegel zurückgegriffen werden, sondern auch auf eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, auf ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Pliester, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht- und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
(Mietvertrag erben: Geht das?)
Streit um Mieterhöhung: Eigenbedarf kein Kündigungsgrund
Das Amtsgericht Görlitz hat entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn sie offensichtlich dazu dient, einen Mieter loszuwerden, der sich einer Mieterhöhung widersetzt (9 C 255/22, 28.02.2023). In dem konkreten Fall hatte die Vermieterin während eines laufenden Rechtsstreits über eine Mieterhöhung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, um die Wohnung ihrer Tochter zu überlassen. Das Gericht urteilte gegen die Vermieterin – weil es genug Anhaltspunkte gebe, die kein echtes Interesse an der Wohnung erkennen ließen. So waren im gleichen Zeitraum im Haus drei weitere Wohnungen frei. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Vermieterin auf unlautere Art versuchte, die Mieterin loszuwerden. Der Eigenbedarf wurde somit nur vorgetäuscht.
(Wohnen: Wann man die Miete mindern darf.)
Neue Miete zu hoch: Was tun gegen Mieterhöhung?
Viele Mieterinnen und Mieter wehren sich nur ungern gegen eine Mieterhöhung – oft aus Angst, die Wohnung gekündigt zu bekommen und zu verlieren. Wie das obere Urteil des AG Görlitz zeigt, sollten Betroffene ihren Rechtsanspruch jedoch geltend machen. Unrechtmäßige Preissteigerungen können dort attraktiv sein, wo die Nachfrage nach Wohnraum besonders hoch ist.
Ist die eigene Miete zu hoch, beispielsweise weil sie deutlich über dem örtlichen Mietspiegel liegt, können sich Betroffene dagegen wehren. Zunächst sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dafür stehen normalerweise zwei Monate Zeit zur Verfügung. Der Widerspruch sollte alle Gründe angeben, warum die Erhöhung als unzulässig erachtet wird. Belege sollten dem Widerspruch ebenfalls beigelegt werden.
Eine Mieterhöhung muss immer rechtlich begründet sein. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen und sich von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Mietrecht beraten und gegebenenfalls vertreten lassen. Passenden Rechtsbeistand in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.
Wahl eines Gutachters: Was ist zu beachten?
Ob Autounfall, Pfusch am Bau oder gesundheitlichen Schäden – Gutachter sind gefragt, wenn die Höhe des Schadens ermittelt werden soll. Dabei werden die Sachverständigen oft von der gegnerischen Versicherung angeboten – warum das nicht immer sinnvoll ist und was es sonst noch zu berücksichtigen gibt, erfahrt Ihr im Video.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.09.2024
- Autor
- red/dav