Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Schadens­ersatz

Mieter muss verlorenen Schlüssel melden

Das kann teuer werden: Wenn ein Mieter seinen Schlüssel verliert, muss er unter Umständen den Austausch der Schloss­anlage bezahlen. Es sei denn, er kann nachweisen, dass der verlorene Schlüssel nicht missbraucht werden kann.

Ein Mieter ist verpflichtet, sorgsam mit den ihm überlassenen Wohnungs- und Haustür­schlüsseln umzugehen. Sollte er einen Wohnungs- oder Haustür­schlüssel verlieren oder wird ein Schlüssel gestohlen, muss er den Vermieter hierüber informieren.

Schloss muss ausgetauscht werden

Wenn der Mieter den Verlust eines Schlüssels zu verant­worten hat, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Dies gilt auch, wenn Dritte einen Schlüssel verlieren, den ihnen der Mieter übergeben hat. Bei einer Schließ­anlage muss gegebe­nenfalls das komplette System ersetzt werden. Kann der Mieter ausschließen, dass verlorene Schlüssel missbraucht werden, muss das Schloss oder die Schließ­anlage nicht ausgetauscht werden.

Sollte der Vermieter ein Schloss oder eine Schließ­anlage austauschen, steht dem Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, die er zuvor für das ausgewechselte Schloss hatte. Dies umfasst auch die auf eigene Kosten angefer­tigten Nachschlüssel.

Datum
Aktualisiert am
21.12.2016
Autor
dpa
Bewertungen
959
Themen
Haftpflicht­ver­si­cherung Miete Schadens­ersatz Wohnung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite