Liebe Marika H.,
offenbar haben Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Nachbarn oder dem Vermieter, was die Nutzung Ihrer Waschmaschine angeht. Und damit sind Sie nicht alleine. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten bei diesem Thema, immer wieder haben sogar Gerichte mit Waschmaschinen zu tun. Vorweg dazu etwas Grundsätzliches: Mieter haben ein Recht darauf, eine Waschmaschine in ihren eigenen vier Wänden zu nutzen.
Und das selbst dann, wenn ein gemeinsamer Waschraum existiert und im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Mieter diesen zu nutzen haben. Das entschied beispielsweise das Amtsgericht Köln im Jahr 2001 (AZ: 207 C 221/00). Der Begründung der Entscheidung zufolge gehöre das Aufstellen einer Waschmaschine „grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch und könne nicht per Mietvertrag verboten werden“. Hierbei würde es sich um eine unangemessene Benachteiligung handeln.
Ähnlich entschied das Landgericht Freiburg im Dezember 2013 (AZ: 9 S 60/13). Waschmaschinen gehörten „ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“. Demnach müssten Nachbarn die entstehenden Geräusche durch die Nutzung ertragen.
Zu diesen Uhrzeiten dürfen Mieter Waschmaschine und Wäschetrockner nutzen
Sie haben aber konkret nach der Nutzungszeit gefragt. Für Waschmaschinen und Trockner, die Lärm verursachen, gelten keine anderen Regeln als für sonstigen Lärmquellen in der Wohnung auch. In Deutschland gibt es Ruhezeiten, die einzuhalten sind.
Diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt, in Bundesländer und Gemeinden können unterschiedliche Zeiten gelten. In aller Regel beginnt die Nachtruhe aber um 22 Uhr und endet zwischen 6 und 8 Uhr – an Werktagen, zu denen auch der Samstag zählt. Und auch mittags sollte auf das Wäschewaschen verzichtet werden. Die Mittagsruhe ist meistens auf den Zeitraum zwischen 13 und 15 Uhr festgelegt.
Wichtig: Die jeweilige Hausordnung beachten
Neben den gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten kann auch die jeweilige Hausordnungen Bestimmungen zu den Ruhezeiten enthalten. Diese sollten die Mieter ebenfalls kennen – und einhalten -, um Streit zu vermeiden.
Theoretisch dürfen Mieter aber auch außerhalb der Ruhezeiten waschen. Das ist dann der Fall, wenn die Geräusche „ortsüblich“, also nicht übermäßig laut, und „unvermeidbar“ sind, wie es im Rechtsdeutsch heißt.
Bei Berufstätigen, die viel arbeiten, kann dann eine Wäsche schon mal nach 22 Uhr durch die Trommel rotieren, das müssen die Nachbarn auch mal aushalten. Dennoch sollten Mieter grundsätzlich versuchen, dass so etwas nur in Ausnahmefällen vorkommt.
Darf man sonntags waschen?
Sonntag ist Ruhetag. Die sogenannte Sonntagsruhe ist sogar verfassungsrechtlich geschützt. Artikel 140 des Grundgesetzes nimmt Bezug auf Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919. Hier heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Doch bedeutet das im Umkehrschluss kein generelles Waschverbot. So entschied das Oberlandesgericht Köln, dass das sogenannte „maschinelle Wäschewaschen“ auch am Sonntag erlaubt sei. Eine Einschränkung machten die Richter allerdings: Die Geräusche müssten sich im üblichen Rahmen halten, bei modernen Maschinen sollte dies also kein Problem sein (Beschluss vom 17. November 2000; AZ: 16 Wx 165/00).
Liebe Marika H., ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Und trotz dieser rechtlichen Vorgaben gilt natürlich: Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, sollte man versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, sodass nicht nur die Wäsche gut riecht, sondern sich auch die Hausbewohner wieder gut riechen können.
Mit besten Grüßen,
Ihr Swen Walentowski
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.05.2018
- Autor
- Swen Walentowski