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Mieter

Kein Recht auf Mieterhöhung durch Eigentü­mer­wechsel

Ein Wechsel des Hauseigentümers führt nicht automatisch zu einer Mieterhöhung. © Quelle: BusàPhotography/gettyimages.de

Wenn ein vermietete Häuser oder einzelne Wohnung den Eigentümer wechseln, machen sich viele Mieter Sorgen: Wird mir der Mietvertrag gekündigt, steigen die Mieten? Die Rechte der Mieter bleiben jedoch auch bei einem Eigentü­mer­wechsel bestehen: In der Regel ändert sich also nicht viel.

Der neue Eigentümer tritt in die Rechts­po­sition des alten ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Es muss auch kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Ein neuer Vermieter hat auch kein besonderes Kündigungsrecht. Wie der frühere Vermieter kann er nur kündigen, wenn er einen der im Gesetz aufgeführten Kündigungs­gründe hat, zum Beispiel Eigenbedarf. Außerdem muss er die gesetz­lichen Kündigungs­fristen einhalten.

Gleiches gilt auch mit Blick auf Mieterhö­hungen: Der neue Eigentümer kann die Miete unter den gleichen Voraus­set­zungen erhöhen, wie es auch der alte Vermieter hätte tun können.

Ein neuer Eigentümer kann die Miete aber erst beanspruchen, wenn er seine Berech­tigung nachge­wiesen hat, beispielsweise durch einen Grundbuch­auszug. Ohne Risiko kann an den neuen Vermieter nur gezahlt werden, wenn der bisherige Vermieter die Mieter dazu auffordert.

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dpa/tmn/red
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Themen
Eigentum Geld Miete

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