Darauf gibt § 566a BGB eine Antwort: "Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein."
Käufer der Wohnung muss Kaution zurückzahlen
Das bedeutet: Der Mieter muss sich an den Wohnungskäufer halten, denn dieser ist durch den Eigentumserwerb in alle Rechte und Pflichten auch betreffend die Mietsicherheit eingetreten. Hat er sie vom Verkäufer erhalten, muss er sie ordnungsgemäß anlegen und nach Beendigung des Mietvertrages an den Mieter zurückzahlen.
Weiterhin stellt § 566a BGB klar: Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Der (alte) Vermieter haftet subsidiär, also nachrangig auf Rückerstattung der Kaution, wenn der Mieter sie von dem Wohnungskäufer nicht erhalten kann.
Hat der Erwerber die Kaution unstreitig nicht von dem verkaufenden Vermieter erhalten und hat er auch keine Ansprüche mehr gegen den Mieter, kann sich der Mieter direkt an den (alten) Vermieter wenden.
OLG entscheidet für den Mieter
Dies hat nun das OLG Hamburg in einem Urteil vom 04.02.2014 (Az.: 8 W 7/14) entschieden. Denn § 566a BGB habe rein mieterschützende Wirkung. Es sei unsinnig, wenn der Mieter zunächst den Erwerber in Anspruch nehmen müsse, obwohl dieser die Kaution nicht erhalten habe und auch keine Ansprüche zwischen Mieter und Erwerber im Streit stünden.
Fazit
Bestreitet also der Erwerber den Erhalt der Kaution gegenüber dem Mieter und macht er gegen diesen keine Ansprüche mehr geltend, sollte sich der Mieter direkt an den ehemaligen Vermieter zur Rückerstattung der Kaution wenden und darf diesen auch unmittelbar verklagen, wenn keine außergerichtliche Lösung möglich ist.
Andreas Schwartmann ist Rechtsanwalt und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.rhein-recht.de aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Schwartmann regelmäßig zum Thema Mietrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.11.2014
- Autor
- Andreas Schwartmann