
Das Urteil hat viele Mieter in Deutschland verunsichert, die zu Hause rauchen: Dürfen sie das auch weiterhin tun, ohne Ärger mit den Nachbarn und dem Vermieter zu riskieren? Aber Mietrechtsexperten geben Entwarnung. „Rauchen ist Teil der individuellen Lebensführung“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Norbert Schönleber von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Rauchen in Mietwohnungen ist rechtlich zulässig, auch nach diesem Urteil.“
Dennoch sollten Raucher einiges beachten: Wichtig ist, dass sie mit ihrem Qualm die Nachbarn nicht zu sehr belästigen. Oberstes Gebot in Wohnhäusern ist schließlich gegenseitige Rücksichtnahme. Konkret bedeutet das: Raucher sollten ihre Wohnungen regelmäßig lüften und die Aschenbecher leeren.
Tun sie dies nicht, können ihre Vermieter sie dafür abmahnen. Ob ihnen dafür auch die Wohnung gekündigt werden kann wie das Friedhelm Adolfs passiert ist? „Normalerweise ist es nicht so einfach, jemandem die Wohnung zu kündigen“, sagt Mietrechtsexperte Norbert Schönleber. „Aber wenn jemand abgemahnt wird und er den Grund dafür nicht abstellt, dann kann eine Kündigung der Wohnung rechtens sein.“
Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung verlassen
Der Raucher Friedhelm Adolfs (75) muss laut Gerichtsurteil nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Dem Landgericht Düsseldorf zu Folge habe Adolfs seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt. Die Richter wiesen die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der „schwerwiegende Pflichtverstoß“ liege nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung durch sein Verhalten gefördert habe.
So habe er nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe. Außerdem habe er unzureichend gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert. Für die Räumung gestand das Gericht dem Raucher wegen seines Alters und der langen Mietdauer eine Frist bis Jahresende zu.
Bundesgerichtshof befasst sich mit rauchenden Mietern
Der Fall wird auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen: Das Landgericht ließ überraschend die Revision zu. Damit könnte grundsätzlich geklärt werden, ob Rauch, der aus einer Wohnung in ein Mehrfamilienhaus zieht, ein Kündigungsgrund ist (Az.: 21 S 240/13). „Wir werden Revision einlegen und das kurzfristig in die Wege leiten“, kündigte Friedhelm Adolfs Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann gegenüber Medien an.
Er habe sich für den Fall einer Niederlage keine Gedanken gemacht, wie es mit ihm weitergehe und müsse sich nun mit seinem Anwalt beraten, sagte Adolfs. Dem ehemaligen Hausmeister des Hauses war die Wohnung wegen „unzumutbarer Belästigung“ seiner Hausnachbarn fristlos gekündigt worden. Gerichte in zwei Instanzen haben nun der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt.
Wie der Bundesgerichtshof mit dem Thema Rauchen in Wohnhäusern umgehen wird, ist völlig offen. „Es ist sehr schwer zu sagen, wie die Bundesrichter entscheiden werden“, sagt Mietrechtsexperte Schönleber. „Das Urteil könnte zumindest Folgen für starke Raucher haben, die ihre Nachbarn übermäßig belästigen. Doch was ‚übermäßig‘ ist, kann sich nur im Einzelfall zeigen.“
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red/dpa