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„Raucher-Urteil"

Darf man nicht mehr in der Wohnung rauchen?

Was bedeutet das "Raucher-Urteil" für Mieter? © Quelle: Photographee/fotolia.com

Die Entscheidung im Düssel­dorfer Raucher-Prozess ist gefallen: Raucher Friedhelm Adolfs (75) muss seine Wohnung nach 40 Jahren räumen, hat das Landgericht angeordnet. Doch das letzte Wort hat wohl der Bundes­ge­richtshof. Was bedeutet dieses Urteil für rauchende Mieter? Die Deutsche Anwalt­auskunft hat sich die Rechtslage angesehen.

Das Urteil hat viele Mieter in Deutschland verunsichert, die zu Hause rauchen: Dürfen sie das auch weiterhin tun, ohne Ärger mit den Nachbarn und dem Vermieter zu riskieren? Aber Mietrechts­experten geben Entwarnung. „Rauchen ist Teil der indivi­duellen Lebens­führung“, erklärt der Kölner Rechts­anwalt Norbert Schönleber von der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Rauchen in Mietwoh­nungen ist rechtlich zulässig, auch nach diesem Urteil.“

Dennoch sollten Raucher einiges beachten: Wichtig ist, dass sie mit ihrem Qualm die Nachbarn nicht zu sehr belästigen. Oberstes Gebot in Wohnhäusern ist schließlich gegenseitige Rücksichtnahme. Konkret bedeutet das: Raucher sollten ihre Wohnungen regelmäßig lüften und die Aschen­becher leeren.

Tun sie dies nicht, können ihre Vermieter sie dafür abmahnen. Ob ihnen dafür auch die Wohnung gekündigt werden kann wie das Friedhelm Adolfs passiert ist? „Normalerweise ist es nicht so einfach, jemandem die Wohnung zu kündigen“, sagt Mietrechts­experte Norbert Schönleber. „Aber wenn jemand abgemahnt wird und er den Grund dafür nicht abstellt, dann kann eine Kündigung der Wohnung rechtens sein.“

Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung verlassen

Der Raucher Friedhelm Adolfs (75) muss laut Gerichts­urteil nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Dem Landgericht Düsseldorf zu Folge habe Adolfs seine Nachbarn mit Zigaret­tenqualm belästigt. Die Richter wiesen die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der „schwer­wiegende Pflicht­verstoß“ liege nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchs­be­läs­tigung durch sein Verhalten gefördert habe.

So habe er nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe. Außerdem habe er unzureichend gelüftet und seine Aschen­becher nicht geleert. Für die Räumung gestand das Gericht dem Raucher wegen seines Alters und der langen Mietdauer eine Frist bis Jahresende zu.

Bundes­ge­richtshof befasst sich mit rauchenden Mietern

Der Fall wird auch den Bundes­ge­richtshof (BGH) beschäftigen: Das Landgericht ließ überra­schend die Revision zu. Damit könnte grundsätzlich geklärt werden, ob Rauch, der aus einer Wohnung in ein Mehrfa­mi­li­enhaus zieht, ein Kündigungsgrund ist (Az.: 21 S 240/13). „Wir werden Revision einlegen und das kurzfristig in die Wege leiten“, kündigte Friedhelm Adolfs Rechts­anwalt Martin Lauppe-Assmann gegenüber Medien an.

Er habe sich für den Fall einer Niederlage keine Gedanken gemacht, wie es mit ihm weitergehe und müsse sich nun mit seinem Anwalt beraten, sagte Adolfs. Dem ehemaligen Hausmeister des Hauses war die Wohnung wegen „unzumutbarer Belästigung“ seiner Hausnachbarn fristlos gekündigt worden. Gerichte in zwei Instanzen haben nun der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt.

Wie der Bundes­ge­richtshof mit dem Thema Rauchen in Wohnhäusern umgehen wird, ist völlig offen. „Es ist sehr schwer zu sagen, wie die Bundes­richter entscheiden werden“, sagt Mietrechts­experte Schönleber. „Das Urteil könnte zumindest Folgen für starke Raucher haben, die ihre Nachbarn übermäßig belästigen. Doch was ‚übermäßig‘ ist, kann sich nur im Einzelfall zeigen.“

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red/dpa
Bewertungen
537
Themen
Miete Mietstreit Nachbar(n) Wohnung

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