Vitruv war ein weiser Mann. Denn der römische Architekt, Ingenieur und Architekturtheoretiker warnte bereits im 1. Jahrhundert vor Christus vor Blei in Trinkwasserrohen. Er wusste: Blei macht krank.
Blei ist ein giftiges Schwermetall und geht aus alten Leitungen ins Trinkwasser über. So schadet es der Gesundheit des Menschen. Wie viele Häuser bundesweit noch mit Bleirohren ausgestattet sind, ist unbekannt. Klar ist aber, dass es in Süddeutschland keine Wohngebäude mit solchen Rohren gibt. Auch in Häusern, die nach 1973 gebaut worden sind, wurden keine schädlichen Rohre verlegt. Anders aber in Wohngebäuden besonders in Nord- und Ostdeutschland: Dort kamen nach Angaben des Umweltbundesamtes Bleirohre noch bis etwa Mitte der 70er Jahre zum Einsatz.
Bleileitungen austauschen
Seit Ende 2013 gilt nun eine neue Trinkwasserverordnung, die strengere Grenzwerte für Blei im Trinkwasser vorsieht. Dieser Grenzwert ist so niedrig, dass Vermieter von Häusern, in denen noch alte Bleileitungen verlegt sind, ihn kaum noch einhalten können. Daher müssen Vermieter die Bleirohre in den allermeisten Fällen auch zwingend austauschen. Nach der neuen Trinkwasserverordnung dürfen nur noch 0,01 Milligramm Blei pro Liter in Wasserrohren enthalten sein.
Dieser neue Grenzwert ist so niedrig, dass Vermieter ihn mit alten Bleileitungen kaum noch einhalten können. Daher müssen sie diese in den allermeisten Fällen auch zwingend austauschen. „Vermieter müssen die Trinkwasserverordnung unbedingt beachten“, erklärt die Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Sie dürfen bleihaltiges Trinkwasser nicht mehr zur Verfügung stellen. Es ist eine Straftat, wenn Vermieter das vorsätzlich oder fahrlässig doch tun und damit die Gesundheit der Mieter im Haus gefährden.“
Sind in einem Wohnhaus noch bleihaltige Rohre im Einsatz, müssen Vermieter die Mieter im Haus schriftlich darüber informieren. Das gilt auch dann, wenn die Grenzwerte nicht überschritten sind. Verstoßen Vermieter gegen diese Informationspflicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann teuer werden – es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Gesetzlich sind Vermieter dazu angehalten, den Bleigehalt im Trinkwasser untersuchen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass das Trinkwasser bleihaltiger ist als erlaubt, müssen Vermieter dies dem Gesundheitsamt melden. Dieses darf Vermieter mit Mitteln wie Zwangsgeldern zum Austausch der giftigen Rohre zwingen.
Mietminderung wegen Blei in Rohren
Aber nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch die Mieter können Druck auf Vermieter ausüben. Denn sie haben einen sogenannten Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Sie dürfen also verlangen, kein bleihaltiges Wasser trinken zu müssen.
Wollen sich Mieter wehren, können sie verschiedene Mittel des Mietrechts nutzen. Zuvor aber müssen sie nachweisen, dass das Trinkwasser in ihrem Haus tatsächlich höhere Bleiwerte aufweist als rechtlich zulässig. „Ergibt die Wasseranalyse, dass die Bleimenge im Wasser zu hoch ist, liegt ein Mietmangel vor“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Beate Heilmann. „Das berechtigt Mieter dazu, ihre Miete um fünf bis zehn Prozent zu mindern.“
Mieter können von Vermietern auch Schadenersatz fordern. Dazu müssen sie allerdings nachweisen, dass die Bleirohre im Haus tatsächlich gesundheitliche Probleme verursachen. Ob ein solcher Nachweis gelingt, ist oft aber fraglich. Aber Mieter können noch ein weiteres Mittel nutzen: „Beseitigt der Vermieter den Mietmangel nicht, darf der Mieter fristlos kündigen“, so Heilmann.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red