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Gestörte Nachbarn

BGH: Raucher müssen auf Balkon Rücksicht nehmen

Rauchen ist in einer Mietwohnung und auf deren Balkon erlaubt, solange sich davon niemand gestört fühlt. © Quelle: Lane/gettyimages.de

Wenn sich ihre Nachbarn massiv gestört fühlen, müssen Mieter das Qualmen auf dem eigenen Balkon unter Umständen einschränken. Das hat der Bundes­ge­richtshof entschieden. In Brandenburg hatte der blaue Dunst Mieter veranlasst, ihre Nachbarn zu verklagen. Die sollen ihren Balkon nur noch zu bestimmten Uhrzeiten zum Rauchen nutzen dürfen. Die Richter in Karlsruhe stimmten dem Ansatz als Lösung des Problems zu, gaben den Fall zur näheren Prüfung aber an die Vorinstanz zurück.

Mieter, die sich von ihren auf dem Balkon rauchenden Nachbarn massiv gestört fühlen, haben einen Anspruch auf Unterlassung. Sie dürfen ihre Nachbarn dann zum Beispiel anhalten, nur noch zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Das hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden.

Geklagt hatten Mieter aus Brandenburg, die sich von ihren rauchenden Nachbarn stark beeinträchtigt sahen. Mittels Urteil aus Karlsruhe wollten sie ihre Nachbarn dazu bewegen, nur noch zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zu rauchen. Die streitenden Parteien sind Mieter eines Mehrfa­mi­li­en­hauses in Brandenburg. Die Balkone der jeweiligen Wohnungen liegen unmittelbar übereinander. In den ersten beiden Instanzen war die Klage abgewiesen worden.

Der BGH hat den Fall an die Vorinstanz, an das Landgericht Potsdam, verwiesen. Die Richter dort sollen nun noch einmal prüfen, wie sehr die Kläger beeinträchtigt sind und ob das rechtfertigt, ihre Nachbarn in der Nutzung ihres Balkons einzuschränken.

Unter welchen Umständen Rauchen auf dem Balkon verboten werden kann

Grundsätzlich gilt: Rauchen ist in einer Mietwohnung erlaubt, solange sich davon niemand gestört fühlt – das gilt auch für den Balkon. Gleichsam ist aber auch jeder Mieter oder Wohnungs­ei­gentümer dazu angehalten, Rücksicht auf seine Nachbarn zu nehmen. Hier stehen sich – wie Juristen sagen würden – die Freiheit der Lebens­führung  und die Rücksichtnahme gegenüber.

Das Gebot zur Rücksichtnahme könnte „gegebe­nenfalls dazu führen, dass man einem Mieter das Rauchen auf dem Balkon verbieten kann“, sagt Thomas Hannemann. Der Rechts­anwalt ist Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Ein Verbot wäre zum Beispiel denkbar, wenn der Qualm durch ungünstige Verhältnisse immer wieder in Richtung Nachbar­wohnung ziehen und dort stören würde.

Ein gewisses Maß an Störung müssen Nachbarn hinnehmen

Nicht jede Störung, nicht jede Zigarette auf Nachbars­balkon, rechtfertigt allerdings auch einen Anspruch auf Unterlassung. Juristen würden sagen: Störungen in ortsüb­lichem Maß müssen hingenommen werden. Ortsüblich sind etwa Kirchen­glocken, laute Nachbarn, aber eben auch die eine oder andere Zigarette auf Nachbars Balkon. „Nicht ortsüblich wäre etwa, wenn ein Mieter wegen des Zigaret­ten­qualms seines Nachbars zu keiner Tageszeit sein Fenster öffnen könnte“, so Hannemann.

Weiteres „Raucher“-Urteil: Friedhelm Adolfs gewinnt vor Gericht

In einem anderen Rechts­streit über Rauchen in der Mietwohnung, der sich über mehrere Jahre gezogen hatte, hat ein rauchender Mieter gegen seine Vermieterin gewonnen. Diese hatte dem mittlerweile berühmten Raucher Friedhelm Adolfs nach 40 Jahren Mietdauer fristlos gekündigt. Dagegen hatte Adolfs sich gewehrt.

Nachdem die ersten Instanzen gegen den Raucher entschieden hatten, hob der Bundes­ge­richtshof die Urteile im Februar 2015 auf und verwies den Fall an das Landgericht zurück. Die Richter in Karlsruhe ordneten eine umfassende Beweis­aufnahme an. In der Neuauflage der Verhandlung siegte Adolfs schließlich vor dem Landgericht Düsseldorf.

Die Grenzen für eine Kündigung sind unterdessen eng gesteckt: „Eine Kündigung wäre nur dann möglich, wenn der Mieter trotz wieder­holter Abmahnungen außerhalb seiner Wohnung raucht“, so Rechts­anwalt Hannemann.

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Datum
Aktualisiert am
09.06.2017
Autor
kgl/red
Bewertungen
3471
Themen
Miete Nachbar(n) Wohnung

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