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Vorkaufsrecht

BGH lehnt stärkeren Mieter­schutz bei Verkauf ab

Droht eine Mietpreis­er­höhung oder gar der Rauswurf, weil ihr Hausei­gentümer wechselt, können Mieter gegensteuern und ihre Wohnung kaufen. Der Gesetzgeber gewährt ihnen gegenüber potenziellen Käufern sogar ein Vorkaufsrecht. Das allerdings hat Grenzen.

Der Bundes­ge­richtshof hat einen besseren Schutz von Mietern bei der Aufteilung von Häusern in Eigentums­woh­nungen abgelehnt. Dies sei Sache des Gesetz­gebers, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Konkret geht es darum, ob der Mieter ein Recht darauf hat, seine Wohnung zu kaufen, wenn das ganze Haus verkauft wird und die neuen Eigentümer es in Eigentums­woh­nungen aufteilen (Az. V ZR 96/12).

Ein Vorkaufsrecht des Mieters bestehe nach dem Gesetz nur, wenn der Verkäufer selbst das Haus aufteilt oder sich zumindest gegenüber den Käufern dazu verpflichtet. „Wir können die Lücke nicht schließen“, sagte Stresemann. „Wenn, dann könnte nur der Gesetzgeber hier eingreifen.“

Im konkreten Fall hatte nicht der Verkäufer das Haus in Eigentums­woh­nungen aufgeteilt, ehe er es veräußerte – sondern erst die Käufer. Vor diesem Hintergrund scheiterte die Klägerin mit ihrem Begehren, als Mieterin des Haues ein Vorkaus­frecht für ihre Wohnung durchzu­setzen. 

Datum
Aktualisiert am
21.12.2016
Autor
dpa/red
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487
Themen
Eigentum Miete

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