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Untervermietung

Bei Vermietung über airbnb droht fristlose Kündigung

Städtetrip mit Privat­un­terkunft – ein Trend, der gerade hoch im Kurs steht. Doch wer plant, seine Wohnung über ein Portal wie airbnb zur Vermietung an Touristen anzubieten, sollte vorher mit seinem Vermieter sprechen. Sonst kann es sein, dass er selbst ganz schnell eine Unterkunft benötigt.

Eine Mieterin bot ihre Wohnung auf dem Internet­portal airbnb an Touristen zur Vermietung an. Eine so genannte Erlaubnis zur Gebrauchs­über­lassung hatte sie beim Vermieter vorher nicht eingeholt. Aufgrund ihres Angebots vermietete sie die Wohnung bis Januar 2014 mehrere Male an Reisende.

Gewerbliche Vermietung der eigenen Wohnung

Der Vermieter mahnte sie Anfang April 2014 deswegen ab und forderte sie zur unverzüg­lichen Beendigung der “gewerb­lichen Vermietung an Dritte” auf. Die Frau ignorierte die Abmahnung und bot die Wohnung weiterhin an. Der Vermieter kündigte ihr daraufhin fristlos und erhob anschließend Räumungsklage.

Mit Recht. Das Landgericht Berlin sah einen verhal­tens­be­dingten Grund für die Kündigung (AZ: 67 T 29/15). Der Vermieter habe ein berech­tigtes Interesse gehabt, seiner Mieterin fristgemäß oder außeror­dentlich zu kündigen. Zwar habe die Frau ihre Wohnung nach der Abmahnung nicht mehr vermietet, ihr Angebot bei airbnb jedoch aufrecht erhalten.

Dies sei dann zwar keine unbefugte Gebrauchs­über­lassung mehr, so das Landgericht Berlin, jedoch eine gravierende Pflicht­ver­letzung. Die Mieterin habe damit gegenüber ihrem Vermieter ebenso wie gegenüber der Öffent­lichkeit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie – vertrags­widrig – auch weiterhin an Touristen habe vermieten wollen.

Mit diesem Verhalten habe die Mieterin ihre Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt, indem sie sich wie die Eigentümerin der Wohnung benommen habe. Darüber hinaus habe sie durch ihr Verhalten nach der Abmahnung das Vertrauen ihres Vermieters in ihre künftige Redlichkeit schwer erschüttert.

Datum
Aktualisiert am
21.12.2016
Autor
red
Bewertungen
530
Themen
Miete Wohnung

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