Der Bundesgerichtshof hat einen besseren Schutz von Mietern bei der Aufteilung von Häusern in Eigentumswohnungen abgelehnt. Dies sei Sache des Gesetzgebers, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Konkret geht es darum, ob der Mieter ein Recht darauf hat, seine Wohnung zu kaufen, wenn das ganze Haus verkauft wird und die neuen Eigentümer es in Eigentumswohnungen aufteilen (Az. V ZR 96/12).
Ein Vorkaufsrecht des Mieters bestehe nach dem Gesetz nur, wenn der Verkäufer selbst das Haus aufteilt oder sich zumindest gegenüber den Käufern dazu verpflichtet. „Wir können die Lücke nicht schließen“, sagte Stresemann. „Wenn, dann könnte nur der Gesetzgeber hier eingreifen.“
Im konkreten Fall hatte nicht der Verkäufer das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, ehe er es veräußerte – sondern erst die Käufer. Vor diesem Hintergrund scheiterte die Klägerin mit ihrem Begehren, als Mieterin des Haues ein Vorkausfrecht für ihre Wohnung durchzusetzen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.12.2016
- Autor
- dpa/red