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Mieter­rechte

Umfrage: Deutsche wehren sich zu selten gegen Mieterhö­hungen

Klicken Sie sich hier durch die Ergebnisse unserer Umfrage. © Quelle: DAV

Das Mietrecht in Deutschland schützt Mieter vor überzogenen Mieter­erhö­hungen. Doch vielen Mietern sind die eigenen Rechte gar nicht bekannt. Das unterstreicht eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Deutschen Anwalt­auskunft. Dabei können Mieter eine Mieterhöhung oft abwenden oder reduzieren, wenn sie diese nicht einfach stillschweigend akzeptieren.

Die Mieten in Deutschland steigen trotz Mietpreis­bremse vor allem in Metropolen weiter an. Bei einer repräsen­tativen Umfrage der Deutschen Anwalt­auskunft gaben mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten in Städten ab 500.000 Einwohnern an, schon eine Mieterhöhung gehabt zu haben. Gleich­zeitig zeigt die Umfrage mit dem Institut Forsa, dass viele Mieter bei Mieterhö­hungen ihre rechtlichen Möglich­keiten nicht ausschöpfen.

Das Mietrecht schützt Mieter in vielfältiger Weise vor überzogenen Mieterhö­hungen. So muss das sogenannte Mieterhö­hungs­ver­langen schriftlich erfolgen und ausreichend begründet sein. Für die Prüfung der Richtigkeit bleiben dem Mieter der ausgehende Monat plus zwei weitere Monate Zeit. Während dieser Phase muss der Mieter die erhöhte Miete noch nicht zahlen – und sollte es auch nicht tun. Denn das kann vor Gericht als stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden.

Nur ein Drittel der Mieter kennt die Rechtslage genau

Diese Rechtslage ist den meisten Mietern in Deutschland nicht bekannt. Nur rund ein Drittel der im Auftrag der Anwalt­auskunft Befragten glaubt, die eigenen Rechte bei einer Mieterhöhung als Mieter genau zu kennen. Rund 43% haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. Gut 23% gaben an, die Rechtslage gar nicht zu kennen – in der Gruppe der jungen Mieter zwischen 18 und 24 Jahren sind es sogar 39%. Dieses Unwissen kann teuer werden.

Laut Umfrage ist die häufigste Begründung für eine Mieterhöhung die „Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“ (45 Prozent). Auch dabei lohnt es sich für Mieter ganz genau hinzuschauen. „Der Vermieter kann nicht einfach selbst festlegen, welche Mieten er als Vergleich heranzieht“, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Er müsse sich dabei in der Regel am lokalen Mietspiegel orientieren. „Viele Mieter akzeptieren aber einfach den Verweis des Vermieters auf gestiegene Vergleichs­mieten ohne Prüfung“, so Walentowski. Weniger als die Hälfte der befragten Mieter in Deutschland (48 Prozent) zieht bei einer Mieterhöhung den Mietspiegel zurate.

Schon kleine Fehler können die Mieterhöhung ungültig machen

Nicht nur eine zu hoch angesetzte Vergleichsmiete kann ein Mieterhö­hungs­ver­langen ungültig machen. Vermieter müssen zudem So muss das Schreiben beispielsweise an alle Mieter des betref­fenden Mietraums gehen und den Namen der Person enthalten, die die Mieterhöhung fordert. Vor Gericht können sich solche kleinen Fehler zugunsten des Mieters auswirken.

„Es lohnt sich daher, Mieterhö­hungs­ver­langen auch tatsächlich zu überprüfen“, so Swen Walentowski. Die meisten Mieter verzichten aber auf die rechtliche Prüfung einer Mieterhöhung. In der Umfrage gaben nur 10% der Mieter an, nach einer Mieterhöhung eine Anwältin oder einen Anwalt kontaktiert zu haben. Bei denjenigen, deren Miete noch nie erhöht wurde, kann sich dies grundsätzlich die Hälfte (55 Prozent) vorstellen.

Die Umfrage der Deutschen Anwalt­auskunft wurde mit dem Meinungs­for­schungs­in­stitut Forsa durchgeführt. Dafür wurden in dem Zeitraum 6. Bis 14. Januar 2016 bundesweit 1.000 Personen befragt, die zurzeit zur Miete wohnen.

Wenn Sie selbst von einer Mieterhöhung betroffen sind, können Sie hier nach einer Fachan­wältin oder einem Fachanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe suchen. Hilfreiche Informa­tionen und Tipps zu allen Rechts­fragen rund um das Thema Mieterhö­hungen finden Sie auf unserer Themenseite.

Datum
Aktualisiert am
04.02.2016
Autor
pst
Bewertungen
348
Themen
Gericht Miete Mietstreit Mietvertrag Wohnung

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