Die Mieten in Deutschland steigen trotz Mietpreisbremse vor allem in Metropolen weiter an. Bei einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft gaben mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten in Städten ab 500.000 Einwohnern an, schon eine Mieterhöhung gehabt zu haben. Gleichzeitig zeigt die Umfrage mit dem Institut Forsa, dass viele Mieter bei Mieterhöhungen ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.
Das Mietrecht schützt Mieter in vielfältiger Weise vor überzogenen Mieterhöhungen. So muss das sogenannte Mieterhöhungsverlangen schriftlich erfolgen und ausreichend begründet sein. Für die Prüfung der Richtigkeit bleiben dem Mieter der ausgehende Monat plus zwei weitere Monate Zeit. Während dieser Phase muss der Mieter die erhöhte Miete noch nicht zahlen – und sollte es auch nicht tun. Denn das kann vor Gericht als stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden.
Nur ein Drittel der Mieter kennt die Rechtslage genau
Diese Rechtslage ist den meisten Mietern in Deutschland nicht bekannt. Nur rund ein Drittel der im Auftrag der Anwaltauskunft Befragten glaubt, die eigenen Rechte bei einer Mieterhöhung als Mieter genau zu kennen. Rund 43% haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. Gut 23% gaben an, die Rechtslage gar nicht zu kennen – in der Gruppe der jungen Mieter zwischen 18 und 24 Jahren sind es sogar 39%. Dieses Unwissen kann teuer werden.
Laut Umfrage ist die häufigste Begründung für eine Mieterhöhung die „Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“ (45 Prozent). Auch dabei lohnt es sich für Mieter ganz genau hinzuschauen. „Der Vermieter kann nicht einfach selbst festlegen, welche Mieten er als Vergleich heranzieht“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Er müsse sich dabei in der Regel am lokalen Mietspiegel orientieren. „Viele Mieter akzeptieren aber einfach den Verweis des Vermieters auf gestiegene Vergleichsmieten ohne Prüfung“, so Walentowski. Weniger als die Hälfte der befragten Mieter in Deutschland (48 Prozent) zieht bei einer Mieterhöhung den Mietspiegel zurate.
Schon kleine Fehler können die Mieterhöhung ungültig machen
Nicht nur eine zu hoch angesetzte Vergleichsmiete kann ein Mieterhöhungsverlangen ungültig machen. Vermieter müssen zudem So muss das Schreiben beispielsweise an alle Mieter des betreffenden Mietraums gehen und den Namen der Person enthalten, die die Mieterhöhung fordert. Vor Gericht können sich solche kleinen Fehler zugunsten des Mieters auswirken.
„Es lohnt sich daher, Mieterhöhungsverlangen auch tatsächlich zu überprüfen“, so Swen Walentowski. Die meisten Mieter verzichten aber auf die rechtliche Prüfung einer Mieterhöhung. In der Umfrage gaben nur 10% der Mieter an, nach einer Mieterhöhung eine Anwältin oder einen Anwalt kontaktiert zu haben. Bei denjenigen, deren Miete noch nie erhöht wurde, kann sich dies grundsätzlich die Hälfte (55 Prozent) vorstellen.
Die Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft wurde mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt. Dafür wurden in dem Zeitraum 6. Bis 14. Januar 2016 bundesweit 1.000 Personen befragt, die zurzeit zur Miete wohnen.
Wenn Sie selbst von einer Mieterhöhung betroffen sind, können Sie hier nach einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe suchen. Hilfreiche Informationen und Tipps zu allen Rechtsfragen rund um das Thema Mieterhöhungen finden Sie auf unserer Themenseite.
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.02.2016
- Autor
- pst