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Mieter

Hausordnung: Welche Regeln Vermieter festlegen dürfen

Für viel Deutsche gehört die Hausordnung zum Wohnen fest dazu.
Die Hausordnung muss befolgt werden - sonst droht Rauswurf. © Quelle: DAV

Jede Gemein­schaft braucht Gesetze, die das Zusammenleben regeln. Im Mehrpar­tei­enhaus ist die Hausordnung Gesetz: Sie legt Regeln für das Zusammenleben im Haus fest, an die sich alle Bewohner halten müssen. Wichtig ist nur, dass die Verein­ba­rungen allen Mietern bekannt gemacht werden –beispielsweise indem sie im Hausflur aushängen.

In einer Hausordnung kann beispielsweise geregelt werden, wann und wie gemein­schaftliche Wasch- und Trockenräume genutzt werden können, welche Gegenstände im Hof und im Keller abgestellt werden dürfen und welche Ruhezeiten gelten.

Auch Verbote können Teil der Hausordnung sein: Auf dem Balkon zu grillen, Fußmatten vor dem Wohnungstür auszulegen und Schuhregale im Hausflur aufzustellen, können Vermieter untersagen.

Zusätzliche Pflichten müssen im Mietvertrag vereinbart sein

Denkbar ist auch eine Verein­barung, in welchen Zeitab­ständen Mieter das Treppenhaus reinigen müssen. Solche zusätz­lichen Pflichten wie eine Treppen­haus­rei­nigung müssen aber auch Bestandteil des Mietver­trages sein.

Unzulässig sind Bestim­mungen in der Hausordnung, die dem Mieter verbieten, einen Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator im Hausflur an geeigneter Stelle abzustellen – wenn eine zumutbare Alternative fehlt.

Datum
Aktualisiert am
19.06.2018
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
3270 2
Themen
Lärm Mietvertrag Nachbar(n) Wohnung

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