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Wohnungs­ei­gen­tue­mer­ge­mein­schaft = Als RSS abonnieren; ?>

Obwohl Sie eine Eigentums­wohnung besitzen, können Sie in den eigenen vier Wänden nicht schalten und walten, wie es Ihnen beliebt. Vielmehr gilt es, Vorhaben und Organi­sa­to­risches mit Ihrer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft abzustimmen. Die Anwalt­auskunft erklärt, worauf Sie achten müssen.

Eigentums­wohnung
Wohnungs­ei­gentümer-Versammlung: Rechte und Pflichten von Eigentümern

Wer eine Eigentums­wohnung besitzt, ist Teil einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG). Diese verwaltet zusammen das gemeinsame Eigentum. Die Wohnungs­ei­gentümer müssen sich deswegen regelmäßig treffen, um gemeinsam über die Belange der Immobilie zu entscheiden, von der Hausordnung über die Garten­ge­staltung bis hin zu Moderni­sie­rungs­maß­nahmen. Oft geht es um viel Geld. Nicht zuletzt deswegen muss eine Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ver­sammlung nach strikten Vorgaben ablaufen.

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