Obwohl Sie eine Eigentumswohnung besitzen, können Sie in den eigenen vier Wänden nicht schalten und walten, wie es Ihnen beliebt. Vielmehr gilt es, Vorhaben und Organisatorisches mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abzustimmen. Die Anwaltauskunft erklärt, worauf Sie achten müssen.